Deutsche Firmen in Thailand: Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen, um die Niederlassung zu sichern und auszubauen

Moderne Bürogebäude als Symbol für Deutsche Firmen in Thailand und ihre rechtssichere Niederlassung

Deutsche Firmen in Thailand und lokale Institutionen: Eine entscheidende Beziehung für den Erfolg? 

Die Gründung deutscher Firmen in Thailand ist kein improvisierter Prozess. Lokale Institutionen spielen eine wichtige Rolle. Sie sind weit mehr als nur administrative Ansprechpartner, sondern garantieren den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmen, in dem sich deutsche Firmen in Thailand entwickeln können. Die Arbeit der lokalen Institutionen muss verstanden werden, um die zahlreichen Vorteile nutzen zu können, die insbesondere vom Board of Investment (BOI), dem Department of Business Development (DBD) sowie der Steuerverwaltung angeboten werden.

Der rechtliche Rahmen stützt sich insbesondere auf die Bestimmungen des Thai Civil and Commercial Code, der Artikel 1096 festlegt, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit ihrer Eintragung beim Registerbeamten gegründet wird. Artikel 5 des Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) definiert die für ausländische Investoren verbotenen oder eingeschränkten Aktivitäten. Schließlich regelt das Gesetz zur Investitionsförderung (Investment Promotion Act B.E. 2520 von 1977), insbesondere seine Artikel 16 bis 31, die Steueranreize und Rechte der vom BOI geförderten Unternehmen. Das bilaterale Steuerabkommen zwischen Deutschland und Thailand vom 4. Dezember 1968 verhindert Doppelbesteuerung und stärkt die Rechtssicherheit für deutsche Firmen in Thailand.

Dieser Artikel analysiert, wie deutsche Firmen  in Thailand den rechtlichen Rahmen und die institutionellen Unterstützungsmaßnahmen nutzen können, um sich dauerhaft niederzulassen und von den privilegierenden Regelungen zu profitieren.

Table of Contents

Die Registrierung einer deutschen Firma bei den zuständigen Behörden 

Die Rolle des Department of Business Development für deutsche Firmen in Thailand 

Jede deutsche Firma in Thailand beginnt mit der Registrierung beim Department of Business Development (DBD). Dieser Schritt umfasst die Reservierung des Namens, die Einreichung des Gesellschaftsvertrags, die Erstellung der Satzung sowie die endgültige Registrierung. Das DBD überprüft die Aktionärsstruktur, das Stammkapital, den Unternehmenszweck sowie die Konformitätsbedingungen. Dieses Verfahren wird durch die Artikel 1096 bis 1111 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches geregelt.

Fälle, in denen eine ausländische Gewerbeberechtigung erforderlich ist 

Wenn mehr als 49 % der Anteile an einer Firma in ausländischem Besitz sind, gilt sie als „ausländisches Unternehmen“ im Sinne von Artikel 4 des Foreign Business Act B.E. 2542. In diesem Fall muss eine Foreign Business License (FBL), eine ausländische Gewerbeberechtigung, beantragt werden, es sei denn, es wird vom BOI gefördert. Deutsche Firmen in Thailand, die dem FBA unterliegen, müssen daher die Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, begründen und die von den Behörden festgelegten Zulassungsbedingungen erfüllen, insbesondere die in den Artikeln 8 und 9 des Gesetzes genannten Kriterien.

​Die Unterstützung des BOI bei der Entwicklung deutscher Firmen in Thailand 

Das Board of Investment ist eine wichtige Institution für alle deutschen Firmen in Thailand, die in geförderten Sektoren expandieren möchten. Das BOI ermöglicht ausländischen Investoren den Zugang zu Steueranreizen wie einer Befreiung von der Körperschaftsteuer für 3 bis 13 Jahre (Artikel 31 des Investment Promotion Acts), einer Befreiung von Zöllen auf Maschinen (Artikel 28) sowie dem Zugang zu ausländischem Eigentum ohne Kapitalbeschränkung (Artikel 27).

Neben Steuererleichterungen erleichtert das BOI die Erteilung von Visa und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer (Artikel 24), ermöglicht das vollständige Eigentum an der Firma und befreit von der Verpflichtung, eine Gewerbeberechtigung (FBL) zu beantragen (Artikel 37). Deutsche Firmen in Thailand können somit völlig legal in Sektoren tätig sein, die in Deutschland normalerweise verboten sind.

​Deutsche Firmen in Thailand: Steuerpflichten und bilaterale Steuerabkommen 

Steuererklärung und lokale Besteuerung für deutsche Firmen in Thailand 

Deutsche Firmen in Thailand unterliegen gemäß Artikel 65 des Thai Revenue Codes einer Körperschaftsteuer von 20 %. Sie müssen sich innerhalb von 60 Tagen nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit beim Revenue Department registrieren lassen (Artikel 3) und gemäß Artikel 69 eine Buchhaltung in thailändischer Sprache führen. Der Jahresabschluss muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer beglaubigt und jährlich beim DBD eingereicht werden.

Deutsche Firmen in Thailand sind außerdem verpflichtet, gemäß den Artikeln 77/1 bis 91 des Thai Revenue Code monatliche Umsatzsteuererklärungen abzugeben und gemäß Artikel 50 Quellensteuern abzuführen. Der Beitrag zur Sozialversicherung, der durch den Social Security Act B.E. 2533 vorgeschrieben ist, ist obligatorisch, sobald die Firma Personal beschäftigt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften setzt die Firma Strafen und Verzugszinsen aus. Die Firma muss mit Steuerstrafen, Verzugszinsen und sogar strafrechtlichen Sanktionen im Falle von Betrug oder vorsätzlicher Unterlassung rechnen. (20 %) gemäß dem Thai Revenue Code. Es muss außerdem eine Jahresabrechnung vorlegen und monatliche Erklärungen zur Mehrwertsteuer (Artikel 77/1 ff.), zur Quellensteuer sowie zu den Sozialabgaben ausfüllen.

Der Schutz durch das deutsch-thailändische Steuerabkommen 

Das 1967 unterzeichnete und 1968 in Kraft getretene deutsch-thailändische Steuerabkommen sieht mehrere Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor. Artikel 23 ermöglicht deutschen Firmen, in Deutschland eine Steuergutschrift in Höhe der in Thailand gezahlten Steuer zu erhalten. Artikel 24 verbietet jede steuerliche Diskriminierung gegenüber deutschen Firmen in Thailand.

Artikel 25 sieht außerdem ein gütliches Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung des Abkommens vor. Deutsche Firmen in Thailand, die steuerlich gemeldet sind, müssen daher die betreffenden Einkünfte genau dokumentieren und die Quellensteuerbescheinigungen aufbewahren, um ihren Anspruch auf Steuergutschrift nachzuweisen. Deutsche Firmen in Thailand müssen die thailändischen Quellensteuerbescheinigungen (PND 54, PND 1 usw.) aufbewahren, um ihren Anspruch auf Steuergutschrift geltend zu machen. Eine vorherige Analyse der Einkommensqualifizierung und des Anspruchs auf Steuerbefreiung gemäß Artikel 7 (gewerbliche Gewinne) und den Artikeln 10 bis 12 (passive Einkünfte) wird dringend empfohlen. Insbesondere Artikel 23 (Steuergutschrift) und 24 (Nichtdiskriminierung) sehen Mechanismen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung vor. Deutsche Firmen in Thailand können somit eine Steuergutschrift oder eine Befreiung von der lokalen Besteuerung erhalten.

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Deutsch-thailändische Institutionen zur Unterstützung für deutsche Firmen in Thailand 

Unterstützung für deutsche Firmen in Thailand durch die deutsche Botschaft und Germany Trade & Invest 

Die deutsche Botschaft in Thailand liefert über ihre Wirtschaftsabteilung sowie über Germany Trade & Invest aktiv Unterstützung für deutsche Firmen in Thailand mit Instrumenten zur Marktanalyse, zur Geschäftsanbahnung und zur Ansiedlungsunterstützung. Diese Dienstleistungen tragen zu einer besseren Integration in das lokale wirtschaftliche und regulatorische Umfeld bei.

Die strategische Rolle der Thai-German Chamber of Commerce (AHK Thailand) 

Die Thai-German Chamber of Commerce ist die offizielle deutsch-thailändische Auslandshandelskammer und fungiert als zentrale Anlaufstelle für deutsche Firmen in Thailand. Sie erleichtert den Zugang zu professionellen Netzwerken, organisiert Wirtschaftsveranstaltungen und bietet praxisorientierte Beratungsleistungen zu rechtlichen, steuerlichen und operativen Fragen an. Deutsche Firmen in Thailand erhalten dadurch Zugang zu einem strukturierten und effizienten deutsch-thailändischen Geschäftsumfeld.

Die ergänzende Rolle der Bangkok Chamber of Commerce and Industry 

Neben der AHK Thailand entscheiden sich einige deutsche Firmen in Thailand für eine Mitgliedschaft bei der Bangkok Chamber of Commerce and Industry (BCCT). Die BCCT ist eine thailändische Handelskammer auf lokaler Ebene, die ein breites Netzwerk internationaler Wirtschaftsakteure vereint. Sie bietet kammerübergreifende Veranstaltungen sowie relevante wirtschaftliche Informationen für deutsche Firmen in Thailand, die ihr internationales Netzwerk erweitern möchten.

Weitere Institutionen und Ansprechpartner vor Ort 

Weitere Einrichtungen können ebenfalls eine bedeutende Rolle bei der Unterstützung für deutsche Firmen in Thailand spielen. Der Wirtschafts- und Zollattaché-Dienst der deutschen Botschaft kann beispielsweise detaillierte Auskünfte zu geltenden Zolltarifen sowie zu Import- und Exportvorschriften erteilen. Die Deutsche Schule Bangkok sowie das Netzwerk deutscher Auslandsschulen erleichtern zudem die Integration von Familien entsandter Führungskräfte durch deutschsprachige Bildungsangebote.

Lokale Ansprechpartner wie Branchenverbände, bilaterale Business-Clubs oder deutsche Unternehmensnetzwerke vor Ort bieten zusätzliche Unterstützung bei spezifischen Fragestellungen, etwa beim Markteintritt, beim Zugang zu Industrieflächen oder bei der Identifikation thailändischer Geschäftspartner. Deutsche Firmen in Thailand profitieren somit von einem förderlichen Umfeld innerhalb eines gut strukturierten institutionellen Netzwerks.

​Sicherstellung der kontinuierlichen Compliance für deutsche Firmen in Thailand 

Nach der Gründungsphase müssen deutsche Firmen in Thailand langfristig ihre rechtliche und steuerliche Compliance aufrechterhalten. Die Einhaltung der jährlichen Buchführungspflichten wird durch die Artikel 1135 bis 1206 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches geregelt, die die Führung von Buchhaltungsunterlagen, die Hinterlegung von Bilanzen sowie die gesetzliche Prüfung vorschreiben. Ebenso verpflichtet Artikel 3 septies des thailändischen Steuergesetzes zur Erneuerung der Steuerregistrierungen und zur Einreichung monatlicher Erklärungen (Mehrwertsteuer, WHT usw.).

Gemäß Artikel 1152 des Zivil- und Handelsgesetzbuches ist auch bei einer Änderung der Aktionäre oder des Firmensitzes eine Aktualisierung der Satzung erforderlich. Jede wesentliche Änderung muss den zuständigen Behörden gemeldet werden und in bestimmten Fällen einer erneuten Genehmigung gemäß dem Foreign Business Act (FBA) unterliegen.

Um Kontrollen durch die Einwanderungsbehörde, die Steuerbehörde oder das BOI vorab zu vermeiden, ist eine strenge interne Verwaltung erforderlich, insbesondere in Bezug auf Verträge, das Gesellschaftsregister, Geldbewegungen und Datenschutzverpflichtungen. Deutsche Firmen in Thailand sind gut beraten, mit Unterstützung einer kompetenten Kanzlei eine angemessene Rechtsordnung einzurichten.

​Warum sollten Sie Benoit & Partners beauftragen, Ihre deutsche Firma in Thailand zu begleiten? 

Benoit & Partners ist eine französisch-thailändische Anwaltskanzlei, die für ihre umfassende Expertise in der Begleitung ausländischer Firmen in Thailand bekannt ist, die sich dort niederlassen oder expandieren möchten.

Die Kanzlei ist in allen Phasen des Projekts tätig: rechtliche Machbarkeitsstudie, Strukturierung der Investition, Einholung der erforderlichen Lizenzen, Begleitung vor dem BOI, Steueroptimierung, Einhaltung des Foreign Business Acts, Ausarbeitung von Gesellschaftervereinbarungen, Unterstützung in Fragen des Arbeitsrechts, Steuerrechts und Handelsrechts.

Dank fundierter Kenntnisse der lokalen Verwaltungsabläufe und der tatsächlichen Bearbeitungszeiten der Behörden (DBD, Revenue Department, Land Office, Immigration Bureau) sichert Benoit & Partners die Schritte seiner Mandanten ab und antizipiert rechtliche Risiken.

Die Teams der Kanzlei sind es gewohnt, auch in sensiblen Fällen tätig zu werden, in denen internationale Strukturierung, grenzüberschreitende Besteuerung, Immobilienrecht oder Handelsstreitigkeiten eine Rolle spielen. Diese multidisziplinäre Ausrichtung ermöglicht es für deutsche Firmen in Thailand, von einer umfassenden und strategischen Begleitung zu profitieren.

​Fazit 

Der Erfolg deutscher Firmen in Thailand beruht auf einer perfekten Beherrschung des rechtlichen Rahmens und einer aktiven Zusammenarbeit mit den lokalen Institutionen. Von der Gründung der Firma bis zur Entwicklung ihrer Aktivitäten erfordert jeder Schritt einen konformen, strategischen und begleiteten Ansatz. Die Inanspruchnahme des BOI ermöglicht den Zugang zu erheblichen Steuervorteilen, darunter in bestimmten Fällen eine Steuerbefreiung für 13 Jahre (Artikel 31 des Investment Promotion Acts). Die AHK, die Botschaft, das DBD, das BOI und die Steuerbehörden bilden ein kohärentes Ökosystem im Dienste der wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Zusammenarbeit mit einer kompetenten internationalen Anwaltskanzlei profitieren deutsche Firmen in Thailand von dauerhafter Rechtssicherheit und einer soliden Verankerung in der ASEAN-Region.

Häufig gestellte Fragen 

In den meisten Fällen wird eine thailändische Company Limited gewählt. Sie bietet eine klare Haftungsbegrenzung und ist im thailändischen Gesellschaftsrecht eindeutig geregelt.

Wesentliche Ansprechpartner sind das Department of Business Development, das Revenue Department und das Board of Investment. Sie regeln Gründung, Besteuerung und Investitionsförderung.

Eine Foreign Business License ist erforderlich, wenn eine ausländisch kontrollierte Gesellschaft eine nach dem Foreign Business Act eingeschränkte Tätigkeit ausübt und keine BOI-Förderung vorliegt.

Regelmäßige Kontrollen durch Steuer- und Verwaltungsbehörden machen eine laufende Einhaltung aller Pflichten unerlässlich, um Sanktionen oder Betriebsrisiken zu vermeiden.