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Erbrecht in Thailand
Erbschaftsnormen sind weltweit ein wesentliches Thema, das gesellschaftliche Werte, rechtliche Rahmenbedingungen und soziale Standards widerspiegelt. Die Auslegung des Erbrechts in Thailand ist für Menschen, die verstehen möchten, wie Ressourcen verteilt werden und wie sie ihren Nachlass produktiv planen können, von entscheidender Bedeutung. Unter Berücksichtigung von Komplexität und Einheitlichkeit navigieren Einzelpersonen durch Regeln, die festlegen, wie Vorteile zwischen den Generationen übertragen werden, wobei sie familiäre Verpflichtungen berücksichtigen und gleichzeitig individuelle Wünsche verwirklichen.
Table of Contents
Wie lauten die Vorschriften?
Die Vorschriften zum Erbrecht in Thailand sind in erster Linie im Zivil- und Handelsgesetzbuch geregelt. Im Folgenden werden die wesentlichen Vorschriften zum Erbrecht beschrieben:
Erbfolge ohne Testament: Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, regelt das Erbrecht in Thailand die Aufteilung des Vermögens. Im Erbrecht in Thailand basieren die Regeln der Erbfolge ohne Testament auf einer relativen Hierarchie. Der überlebende Ehepartner, die Kinder, Eltern und Geschwister einer verstorbenen Person gelten in dieser Reihenfolge als Haupterbende. Sind diese Verwandten nicht vorhanden, können entferntere Verwandte erben.
Testamente und testamentarische Verfügungen: Das Recht, ein Testament zu verfassen, ist im Erbrecht in Thailand anerkannt. Ein Testament kann daher als eine Erklärung definiert werden, die sich auf das Vermögen des Erblassers bezieht und einer anderen Person nach dem Tod des Erblassers zugute kommt. In diesen Fällen wird das Testament, wie der Rechtswissenschaftler Rodgers feststellte, in schriftlicher Form entweder als öffentliches oder als privates Dokument erstellt. Dennoch muss es bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten im Sinne des Erbrechts in Thailand erfüllen, um gültig zu sein.
Gütergemeinschaft: Dieses Konzept wirkt sich auf das nach der Eheschließung erworbenen Vermögens aus. Nach diesem Konzept sind alle nach der Eheschließung erworbenen Vermögenswerte gemeinsames Eigentum des Ehepaares, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle des Todes eines Ehepartners ist der überlebende Ehepartner für die Hälfte des gemeinsamen Vermögens haftbar, während die Erbschaftsregelungen für den Rest gelten.
Erbschaftssteuer: Das Erbrecht in Thailand erhebt keine Erbschaftssteuer oder Erbschaftsabgabe auf das Vermögen, das der Erben vom Verstorbenen hinterlassen wird. Es sollte jedoch beachtet werden, dass in einigen Fällen andere Steuern, die sich auf Übertragungsfragen oder die Besteuerung bestimmter Arten von Vermögen beziehen, anfallen können.
Ausländischer Besitz von Vermögenswerten: Ausländer oder Expatriates mit Vermögenswerten in Thailand müssen verstehen, wie sich die Erbschaftsregelungen des Landes und die Gesetze ihres eigenen Landes auf sie auswirken. Tatsächlich können diese miteinander kollidieren, und diese Personen können sich an falsche oder ungültige Vorschriften halten.
Es ist immer ratsam, einen erfahrenen Anwalt des Erbrecht in Thailand zu konsultieren. Um es noch einmal zu betonen: Die Regeln und die Komplexität des Erbrechts in Thailand hängen stark von der jeweiligen Situation ab und können sich etwas unterscheiden.
Wie erhält man ein Erbrecht in Thailand?
Um ein Erbrecht in Thailand zu erhalten, können die folgenden allgemeinen Schritte befolgt werden:
Rechtlichen Status bestimmen:
Es ist wichtig festzustellen, ob die verstorbene Person ein Testament, ein Haus oder andere Dokumente hinterlassen hat. Liegt kein Testament vor, regelt das thailändische Erbrecht (Erbrecht Thailand) die gesetzliche Erbfolge, nach der das Vermögen unter den berechtigten Erben aufgeteilt wird.
Alle erforderlichen Dokumente beschaffen:
Dazu gehören in der Regel die Sterbeurkunde, die beglaubigte Erbenbestätigung, Nachweise über die Verwandtschaftsverhältnisse sowie das Original oder eine beglaubigte Vereinbarung über den Nachlass.
Rechtliche Unterstützung:
Es ist ratsam, einen auf Erbrecht Thailand spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Er unterstützt bei der Vorbereitung aller Unterlagen, begleitet durch das gesamte Verfahren und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Antrag auf Erbschaft stellen:
Über Ihren Rechtsanwalt muss ein Antrag auf Nachlassabwicklung beim örtlichen Bezirksamt (Amphur Office) eingereicht werden. In der Regel ist dies das Amt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Verstorbene gelebt hat oder in dem sich das Vermögen befindet.
Erbverhandlung:
Nach Einreichung des Antrags wird eine Anhörung beim Bezirksamt angesetzt. Dort überprüft ein Beamter die vorgelegten Dokumente und befragt die Familienmitglieder, um die Rechtmäßigkeit des Anspruchs festzustellen.
Erhalt der Erbschaft:
Wenn das Bezirksamt die Unterlagen genehmigt, wird das Erbschaftsdokument ausgestellt. Damit gilt der Nachlass offiziell als übertragen – ein wichtiger Schritt im Rahmen des Erbrecht Thailand.
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Was sind die Voraussetzungen?
Das Erbrecht in Thailand hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch davon, ob der Verstorbene ein gültiges Erbrecht Testament hinterlassen hat oder ohne Testament verstorben ist. Hier sind die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Gültiges Testament: Der Verstorbene hat ein Testament oder eine Verfügung hinterlassen, in der festgelegt ist, wie sein Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden soll. Das Testament muss die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Das Testament muss schriftlich verfasst sein.
- Der Erblasser muss mindestens 15 Jahre alt sein und die gesetzliche Erbfähigkeit besitzen.
- Der Erblasser muss das Testament unterzeichnen und zwei oder mehr Zeugen dazu veranlassen, das Testament ebenfalls zu unterzeichnen.
- Die Zeugen müssen das Testament in Anwesenheit des Erblassers und anderer Personen unterzeichnen.
Sterbeurkunde: Es muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden, um den Tod einer Person nachzuweisen.
Beziehungs- und Identitätsdokumente: Als Nachweis der Verwandtschaft mit der Person gelten Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder andere relevante amtliche Dokumente. Ein gültiges Ausweisdokument, wie z. B. ein Reisepass oder ein nationales Ausweisdokument, ist erforderlich.
Antrag: Eine Erklärung oder ein Bericht über die Erbschaft muss bei der örtlichen Bezirksverwaltung oder dem Amphoe, wo der Verstorbene gewohnt hat oder wo sich das Vermögen befindet, eingereicht werden. Der Antrag muss Angaben darüber enthalten, wann und wo der Verstorbene verstorben ist, wer seine Erben sind und welches Vermögen zu erben ist.
Erbschaft: Erbfolge ohne Testament, wenn es viele Erben gibt oder kein gültiges Testament vorliegt. Beim Bezirksamt muss eine Erbschaftserklärung oder Onanon .ai Daiyued von den Erben des Verstorbenen oder deren Bevollmächtigten eingereicht werden.
Erbschaftsbescheinigung: Nachdem das Erbrecht in Thailand nachgewiesen und die Beschränkungen für die Erben festgelegt wurden, stellt das Bezirksamt den Erben eine Erbschaftsbescheinigung aus, ein Dokument, das das Recht der Erben oder des Erben auf Annahme der Erbschaft des Verstorbenen belegt.
Die Anforderungen und der Ablauf der Erbschaft können je nach Art des Anspruchs, dem Bezirksamt und anderen Anforderungen variieren. Daher ist es wichtig, einen auf thailändisches Recht spezialisierten Erbschaftsanwalt zu konsultieren, der Sie individuell zu den speziellen Anforderungen und dem gesamten Ablauf der Erbschaft beraten kann.
Häufig gestellte Fragen
Ohne Testament erben Angehörige nach Rang: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister; fehlen diese, folgen weitere Verwandte. Der Ehepartner erhält daneben die Hälfte des gemeinschaftlichen Vermögens.
Schriftform, Unterschrift des Erblassers, mindestens zwei Zeugen, die in Anwesenheit des Erblassers unterschreiben; der Erblasser muss mindestens 15 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
Es gibt keine allgemeine Erbschaftsteuer; je nach Vermögensart können jedoch Übertragungsgebühren, Stempel- oder andere Steuern/Abgaben anfallen.
Kollisionsrechtliche Fragen (Heimatrecht vs. thailändisches Recht), Form des Testaments, Nachweise der Verwandtschaft und Vermögensbelege; bei Immobilienbesitz gelten besondere Eigentumsregeln für Ausländer.
