Grundsteuer in Thailand

Schlüsselbund mit Haussymbol als Darstellung von Eigentum und Grundsteuer in Thailand

Erfahren Sie mehr über die Grundsteuer in Thailand 

Die Grundsteuer in Thailand trägt wesentlich zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und zum Ausbau der Infrastruktur bei, einem wichtigen Bestandteil der Finanzpolitik des Landes. Unabhängig davon, ob Sie ein erfahrener Investor oder ein Erstkäufer sind, ist es für reibungslose und fundierte Investitionen unerlässlich, die Grundlagen des Systems der Grundsteuern in Thailand zu verstehen. Dieser Artikel soll Ihnen helfen die Grundsteuer in Thailand zu verstehen.

Table of Contents

Was ist die Grundsteuer in Thailand? 

Immobilieneigentümer in Thailand müssen eine Reihe von Steuern zahlen, die an ihren Besitz gebunden sind. Hier sind die wichtigsten Grundsteuer in Thailand:

Grundsteuer in Thailand und Haussteuer: Die Sätze für diese Steuer, die auf Grundstücke und Gebäude wie Häuser, Geschäfte und Fabriken erhoben wird, schwanken je nach Nutzung und geschätztem Wert – in der Regel zwischen 0,01 % und 2 % des geschätzten Wertes.

Lokale Entwicklungssteuer: Diese Steuer dient der Finanzierung der lokalen Infrastruktur und Dienstleistungen. Die Sätze dieser Steuer variieren je nach Provinz, liegen jedoch in der Regel zwischen 0,25 % und 0,95 % des Immobilienwertes.

Spezifische Gewerbesteuer: Wer im Immobilienhandel tätig ist und eine Immobilie innerhalb von fünf Jahren verkauft, muss eine Abgabe in Höhe von 3,3 % auf den höheren Wert aus dem registrierten oder dem geschätzten Preis entrichten.

Quellensteuer: Wenn ein Eigentümer eine Immobilie überträgt, muss er einen Prozentsatz des Verkaufspreises als Steuer einbehalten, der von der Dauer des Eigentums und dem Status des Verkäufers abhängt – er reicht von 0 % bis 5 % für Privatpersonen und von 1 % bis 3 % für Unternehmen.

Natürlich können sich die genaue Grundsteuer in Thailand und ihre Sätze im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es ratsam, Rechtsberater in Bangkok zu konsultieren oder auf aktuelle Informationen zuzugreifen, um die thailändischen Immobiliensteuergesetze einzuhalten.

Darüber hinaus können Immobilienbesitzer mit weiteren Gebühren im Zusammenhang mit dem Eigentum konfrontiert werden – wie Übertragungsgebühren, Stempelgebühren und lokale Behördenabgaben, die nicht in den oben aufgeführten Immobiliensteuern enthalten sind. Alle diese Kosten hängen von den Besonderheiten des Standorts und den Umständen ab.

Wie hoch ist die Grundsteuer in Thailand für Ausländer? 

Während die Steuersätze selbst gleichermaßen gelten, unterscheiden sich die Eigentumsregeln. Ausländer können Einschränkungen für bestimmte Arten von Immobilien wie Grundstücke unterliegen.

Die Grundsteuer in Thailand sind im Allgemeinen für Thailänder und Ausländer mit Wohnsitz in Thailand einheitlich. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten die gleichen Abgaben für die Grundsteuer in Thailand. Die Staatsangehörigkeit kann jedoch die Berechtigung zum Kauf bestimmter Immobilienklassen beeinflussen. Der vollständige Erwerb von Grundstücken durch Ausländer ist nach thailändischem Recht in der Regel verboten. Eigentumswohnungen bilden eine Ausnahme, wenn sie bestimmte Eigentumsquoten und andere Kriterien erfüllen.

Es gibt keine gesonderten Steuersätze, die ausschließlich für Ausländer gelten. Nicht-Thailänder müssen jedoch zusätzliche Vorschriften zum Eigentumsrecht befolgen. Für die meisten Immobilien gelten Beschränkungen für ausländische Eigentumsanteile, wie beispielsweise die Obergrenze von 49 % für Einheiten in Eigentumswohnungen. Die Einhaltung dieser Kriterien ist erforderlich, um Immobilien legal zu besitzen.

Wer den Kauf einer Immobilie in Betracht zieht, muss sich mit den Vorschriften für Ausländer vertraut machen. Sowohl für Grundstücke als auch für Wohnraum können je nach Staatsangehörigkeit des Eigentümers Beschränkungen gelten.

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Was sind die Voraussetzungen für den Verkauf von Immobilien in Thailand?

Um in Thailand Land oder ein Haus zu verkaufen, müssen sowohl thailändische Staatsangehörige als auch Ausländer mehrere Schritte befolgen und bestimmte Bedingungen erfüllen. Hier sind die allgemeinen Regeln für den Verkauf von Immobilien in Thailand:

  • Der Nachweis des Eigentums durch eine Chanote ist unerlässlich. Diese Eigentumsurkunde belegt, dass Sie Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie sind.
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt mit Erfahrung in Immobilientransaktionen beraten. Dieser kann Sie durch den Prozess begleiten, den Eigentumsstatus überprüfen, die Unterlagen vorbereiten und einen reibungslosen, rechtmäßigen Verkauf ermöglichen.
  • Führen Sie umfassende Überprüfungen der Grundsteuer in Thailand durch, um sicherzustellen, dass keine Schulden, Pfandrechte oder Streitigkeiten mit der Immobilie verbunden sind. Vergewissern Sie sich, dass keine Hypotheken oder Forderungen den Verkauf behindern könnten. Ihr Anwalt entwirft den Kaufvertrag, in dem der Preis, die Zahlungsbedingungen und besondere Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer festgelegt sind.
  • Die Übertragung des Eigentums erfolgt beim örtlichen Grundbuchamt. Dort unterzeichnen Verkäufer und Käufer gemeinsam die Übertragungsdokumente. In der Regel zahlt der Käufer zu diesem Zeitpunkt die ausstehenden Kosten und Gebühren. Für Immobilienverkäufe fallen hier unterschiedliche Steuern und Gebühren an. Wenden Sie sich an das Grundbuchamt oder einen Rechtsbeistand, um Ihre spezifischen Verpflichtungen zu ermitteln.
  • Wenn Sie mit Gewinn verkaufen, müssen Sie möglicherweise Kapitalertragssteuer zahlen. Die Steuersätze liegen zwischen 0 und 35 %, abhängig von der Dauer des Eigentums und der Höhe des Gewinns. Lassen Sie sich steuerlich beraten, um Ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf zu verstehen. Die Anforderungen können je nach Standort und Art der Immobilie variieren. Es ist daher sehr ratsam, einen seriösen Rechtsbeistand zu beauftragen, um den Prozess rechtlich einwandfrei und reibungslos abzuwickeln und sich über die Grundsteuer in Thailand zu informieren.

Was macht die Steuerpflicht in Thailand aus und wie wirkt sie sich auf die Steuerpflichten aus?

In Thailand ist die Feststellung der Steuerpflicht, auch der Grundsteuer in Thailand, entscheidend für das Verständnis der steuerlichen Verpflichtungen einer Person. Die thailändische Steuerbehörde legt bestimmte Kriterien fest, nach denen jemand als steuerlich ansässig eingestuft wird. Wenn Sie als ansässig gelten, sind Sie in Thailand für Ihre weltweiten Einkünfte steuerpflichtig. Hier sind die Kriterien für den Aufenthaltsstatus:

  • Physische Anwesenheit über die Hälfte des Jahres rechtfertigt die Einstufung als ansässig, wenn Sie innerhalb eines Steuerjahres (Kalenderjahr) 180 oder mehr Tage im Königreich verbringen.
  • Mit einer thailändischen Daueraufenthaltsgenehmigung gelten Sie automatisch als in Thailand steuerlich ansässig, unabhängig von der Zeit, die Sie innerhalb der Landesgrenzen verbringen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die 180-Tage-Regel nicht nur auf aufeinanderfolgende Tage beschränkt ist. Alle Tage in Thailand, sei es aus beruflichen, privaten oder anderen Gründen, werden auf die Halbjahresgrenze angerechnet.

Die Einstufung als Gebietsansässiger unterwirft Sie der persönlichen Einkommensteuer auf im In- und Ausland erzielte Einkünfte, einschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, Vermietung von Immobilien, Investitionen und zusätzlichen Quellen. Nicht-Gebietsansässige zahlen hingegen nur die individuelle Einkommensteuer auf Einkünfte innerhalb Thailands.

Es ist erwähnenswert, dass sich die Steuergesetze ändern können. Daher sollten Sie sich an einen Steuerberater oder das thailändische Finanzamt wenden, um die neuesten Informationen zum Aufenthaltsstatus und Ihren genauen Steuerpflichten in Thailand zu erhalten.

Offizielle Richtlinien, aktuelle Vorschriften und detaillierte Informationen zur Immobilienbesteuerung in Thailand finden Sie auf der offiziellen Website des thailändischen Finanzamts.

Fazit

Die thailändischen Immobiliensteuern erfordern eine gute Vorbereitung und ein klares Verständnis der lokalen Regeln. Mit der richtigen Beratung lassen sich Risiken vermeiden und Investitionen sicher planen. Die Grundsteuer in Thailand bleibt dabei ein zentraler Bestandteil jeder Immobilienentscheidung.

Häufig gestellte Fragen 

In Thailand gibt es mehrere Grundsteuern: die Grund- und Haussteuer (0,01–2 %), die lokale Entwicklungssteuer (0,25–0,95 %), die spezifische Gewerbesteuer (3,3 %) und die Quellensteuer beim Verkauf.

Ja. Die Grundsteuersätze gelten gleichermaßen für Thailänder und Ausländer. Allerdings unterliegen Ausländer Eigentumsbeschränkungen – sie können in der Regel keine Grundstücke, aber Eigentumswohnungen bis zu 49 % des Projekts besitzen.

Die Grundsteuer in Thailand wird jährlich gezahlt. Die lokalen Behörden verschicken Steuerbescheide, und die Zahlung erfolgt in der Regel Anfang des Jahres direkt beim Bezirksamt oder über autorisierte Banken.

Beim Verkauf werden mehrere Abgaben fällig: die Übertragungsgebühr (2 %), die Stempelgebühr (0,5 %), die spezifische Gewerbesteuer (3,3 %, falls innerhalb von 5 Jahren verkauft) und die Quellensteuer, die je nach Eigentumsdauer variiert.