Ruhestand in Thailand: ein vollständiger rechtlicher Überblick

Älteres Paar genießt den Ruhestand Thailand am Meer, entspannt auf Holzstühlen mit Blick auf das blaue Wasser.

Der rechtliche Rahmen für den Ruhestand in Thailand 

Der Ruhestand in Thailand ist ein formeller rechtlicher Prozess, der in den Geltungsbereich des Einwanderungsgesetzes B.E. 2522 fällt. Dieser gesetzliche Rahmen legt eine Reihe von Einwanderungs-, Finanz- und Meldepflichten fest, die alle ausländischen Rentner strikt einhalten müssen. Das Gesetz verbietet ausdrücklich nicht genehmigte berufliche Tätigkeiten, schreibt Dokumentationspflichten vor und sieht Durchsetzungsmechanismen für den Fall der Nichteinhaltung vor. Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen kann zur sofortigen Aufhebung des Visums, zur Verhängung von Strafen wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder zur Aufnahme der Person in eine schwarze Liste führen, was ein Wiedereinreiseverbot für das Königreich zur Folge hat.

Um sich rechtmäßig in Thailand zur Ruhe zu setzen, ist es unerlässlich, die geltenden Visumkategorien, ihre gesetzlichen Anforderungen, die Auswirkungen der Steueransässigkeit und die Verpflichtungen in Bezug auf die Einkommensteuer zu verstehen. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ruhestand in Thailand.

Table of Contents

Die verschiedenen Visa für den Ruhestand in Thailand 

Der Ruhestand in Thailand unterliegt besonderen Einwanderungsbestimmungen. Der rechtliche Rahmen sieht mehrere Arten von Visa vor, die jeweils eigene Zulassungskriterien, finanzielle Anforderungen und eine zulässige Aufenthaltsdauer haben. Zu den wichtigsten Kategorien gehören das Non-Immigrant O-Visum, das Non-Immigrant O-A-Visum, das Non-Immigrant O-X-Visum und das Long-Term Resident (LTR)-Visum.

Das LTR-Visum: Ein 10-Jahres-Visum für Rentner mit hohem Einkommen und hochqualifizierte Personen 

Das Long-Term Resident Visa, auch bekannt als LTR-Visum, ist für vermögende Personen ab 50 Jahren gedacht. Das Visum gewährt eine Aufenthaltsdauer von zehn Jahren und steht Personen zur Verfügung, die über ein Bankguthaben von mindestens 3 Millionen Thai Baht in Thailand verfügen, ein Jahreseinkommen von 1,2 Millionen Thai Baht erzielen oder in Staatsanleihen, Immobilien oder thailändische Investmentfonds investieren. Wie bei anderen Kategorien darf der Antragsteller nicht vorbestraft sein, muss bei guter Gesundheit sein und einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung in der erforderlichen Höhe vorlegen.

Das Non-Immigrant O-Visum: Eine Verlängerung des Aufenthalts für Rentner um ein Jahr 

Das Non-Immigrant O-Visum wird in der Regel an Antragsteller im Alter von 50 Jahren oder älter ausgestellt, die sich zum Zweck des Ruhestands in Thailand aufhalten möchten. Um sich zu qualifizieren, muss der Antragsteller mindestens 800.000 Thai-Baht auf einem thailändischen Bankkonto hinterlegen oder eine Rente von mindestens 65.000 Thai-Baht pro Monat beziehen. Eine Kombination aus beidem kann ebenfalls akzeptiert werden, sofern das Jahreseinkommen mindestens 800.000 Thai Baht beträgt. Der Antragsteller darf gemäß Abschnitt 37(5) des Einwanderungsgesetzes B.E. 2522 keiner Beschäftigung oder geschäftlichen Tätigkeit nachgehen. Weitere gesetzliche Voraussetzungen sind das Fehlen von Vorstrafen, das Fehlen von Krankheiten, die in der Ministerialverordnung Nr. 14 B.E. 2535 aufgeführt sind, und der Nachweis eines legalen Wohnsitzes in Thailand.

Das Non-Immigrant-O-A-Visum: Ein einjähriges, verlängerbares Visum für Rentner ab 50 Jahren 

Das Non-Immigrant-O-A-Visum bietet einen verlängerbaren einjährigen Aufenthalt und unterliegt ähnlichen Kriterien. Zusätzlich zu den für das O-Visum erforderlichen Bedingungen verlangt das O-A-Visum eine gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 400.000 Thai-Baht für stationäre Behandlungen und 40.000 Thai-Baht für ambulante Behandlungen. Die Police muss von einem in Thailand zugelassenen Versicherer oder einem anerkannten internationalen Anbieter ausgestellt sein. Antragsteller müssen außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis sowohl aus Thailand als auch aus ihrem Herkunfts- oder Wohnsitzland vorlegen.

Das Non-Immigrant O-X-Visum: Ein 10-Jahres-Visum für Rentner mit hohem Einkommen 

Das Non-Immigrant O-X-Visum ist für einen Zeitraum von zehn Jahren gültig und gliedert sich in zwei aufeinanderfolgende Fünfjahreszeiträume. Es ist auf Staatsangehörige bestimmter Länder beschränkt, darunter Frankreich, Deutschland, Japan und die Vereinigten Staaten. Antragsteller müssen über 50 Jahre alt sein und entweder über eine Festgeldanlage von mindestens 3 Millionen Thai-Baht bei einer thailändischen Bank verfügen oder eine kombinierte Festgeldanlage von 1,8 Millionen Thai-Baht und ein Jahreseinkommen von 1,2 Millionen Thai-Baht nachweisen. Die Einlage muss nach der Einreise mindestens ein Jahr lang auf dem Konto verbleiben, danach muss der Saldo noch immer mehr als 1,5 Millionen Thai-Baht betragen. Eine Krankenversicherung und das Nichtvorliegen strafrechtlicher oder medizinischer Ausschlussgründe sind ebenfalls erforderlich.

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Das Visumverfahren für den Ruhestand in Thailand 

Der Visumantrag 

Der erste Antrag auf ein Ruhestandsvisum muss bei einem thailändischen Konsulat oder einer thailändischen Botschaft im Wohnsitzland des Antragstellers gestellt werden. Bei der Einreise nach Thailand muss sich der Rentner innerhalb der im Visum angegebenen Frist bei der örtlichen Einwanderungsbehörde melden. Für die Verlängerung des Visums muss das Verfahren spätestens fünfundvierzig Tage vor Ablauf eingeleitet werden. Die Einwanderungsbeamten prüfen, ob der Antragsteller die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf finanzielle Stabilität, Krankenversicherung und legalen Aufenthalt erfüllt.

Dem Antrag auf ein Rentnervisum müssen Dokumente beigefügt werden, die die rechtliche Berechtigung des Antragstellers belegen. Dazu gehören ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als zwölf Monaten, ein ausgefülltes TM.7-Antragsformular, aktuelle Passfotos, Kontoauszüge oder Rentenbescheinigungen, aus denen die Einhaltung der finanziellen Mindestanforderungen hervorgeht, sowie gegebenenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis. Für Antragsteller eines O-A-, O-X- und LTR-Visums sind Krankenversicherungsunterlagen erforderlich. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Thailändische übersetzt und von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß beglaubigt werden. Der Antragsteller muss außerdem nachweisen, dass er über eine legale Unterkunft in Thailand verfügt.

Die Visumserteilung 

Rentner müssen verschiedene gesetzliche Verpflichtungen erfüllen, um ihren Einwanderungsstatus zu behalten. Eine wichtige Verpflichtung ist die 90-tägige Meldepflicht gemäß § 37(5) des Einwanderungsgesetzes. Alle neunzig Tage müssen Rentner der Einwanderungsbehörde ihren aktuellen Wohnsitz mitteilen. Dies kann persönlich, per Einschreiben oder online erfolgen.

Zu den weiteren Verpflichtungen gehört die kontinuierliche Aufrechterhaltung der erforderlichen finanziellen Mindestanforderungen. Wenn das Bankguthaben unter den vorgeschriebenen Betrag fällt, kann die Verlängerung verweigert werden. Auch die Krankenversicherung muss während des gesamten Aufenthalts gültig bleiben. Rentner, die Thailand vorübergehend verlassen möchten, müssen vor ihrer Abreise eine Wiedereinreisegenehmigung einholen, da das Visum sonst bei der Ausreise ungültig wird und nicht wiederhergestellt werden kann.

Besteuerung bei Ruhestand in Thailand 

Der Erwerb der Steueransässigkeit in Thailand bringt nicht nur eine Änderung des persönlichen Status nach thailändischem Recht mit sich, sondern auch die Übernahme von Steuerpflichten. Jeder Rentner, der sich mehr als 180 Tage pro Jahr im Königreich aufhält, kann gemäß dem thailändischen Steuergesetz zur Steuererklärung und in einigen Fällen zur Zahlung von Steuern verpflichtet sein. Insbesondere die jüngste Klarstellung der Steuerbehörde aus dem Jahr 2024 zur Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen macht es für Rentner unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Steuererklärungen und anwendbare Abzüge zu verstehen.

Steuerlicher Wohnsitzstatus für den Ruhestand in Thailand 

Ein Ausländer gilt gemäß Abschnitt 41 des Steuergesetzes als in Thailand steuerlich ansässig, wenn er sich innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 180 Tage in Thailand aufhält. Dieser Status hat wichtige Konsequenzen für die Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen.

Nach der neuen Auslegung der thailändischen Steuerbehörde, die ab 2024 gilt, können Renten und andere Einkünfte aus ausländischen Quellen in Thailand steuerpflichtig werden, wenn sie im selben Jahr, in dem sie erzielt wurden, überwiesen werden, selbst wenn sie aus dem Ausland stammen. In solchen Fällen müssen Rentner die Einkünfte versteuern, sofern sie nicht unter ein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wie das bestehende Abkommen zwischen Frankreich und Thailand fallen. Im Allgemeinen sind private Renten nur im Wohnsitzstaat steuerpflichtig, während öffentliche Renten, die von staatlichen Stellen gezahlt werden, vom zahlenden Staat besteuert werden können. Die Anwendung dieser Regeln hängt jedoch von den im Abkommen festgelegten spezifischen Bedingungen ab und kann davon beeinflusst werden, wie das Einkommen überwiesen oder charakterisiert wird. Daher ist es wichtig, die Rentenbezüge im Einklang mit den thailändischen Steuerregeln auf ihre Abkommensfähigkeit zu prüfen.

Steuerpflichten und Steuererklärungen für den Ruhestand in Thailand 

Ausländische Rentner mit Wohnsitz in Thailand, die als Steuerinländer gelten, müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung mit dem Formular PND 90 einreichen. Zum steuerpflichtigen Einkommen gehören Renten, die in demselben Steuerjahr, in dem sie erzielt werden, nach Thailand überwiesen werden. Das thailändisch e Recht sieht bestimmte Steuerabzüge für Rentner vor. Allen Rentnern steht ein Freibetrag von 100.000 Thai Baht zur Verfügung. Ein zusätzlicher Freibetrag von 100.000 Thai Baht kann gewährt werden, wenn der Rentner eine qualifizierte Lebensversicherung abgeschlossen hat. Die Steuererklärung muss bis Ende März des folgenden Steuerjahres eingereicht werden.

Fazit 

Der Ruhestand in Thailand ist unter klar definierten Bedingungen rechtlich möglich. Er erfordert die strikte Einhaltung der Einwanderungs-, Steuer- und Krankenversicherungsvorschriften. Eine einzige Unterlassung oder Unregelmäßigkeit kann zum Verlust des Status oder zur Ausweisung aus dem Land führen. Eine rechtliche Beratung ist daher unerlässlich, um einen langfristigen Aufenthalt in Thailand zu sichern und während des gesamten Ruhestands in Thailand für Seelenfrieden zu sorgen.

Häufig gestellte Fragen 

Die gängigsten Optionen sind das Non-Immigrant O-Visum, das O-A-Visum, das O-X-Visum und das Long-Term Resident (LTR)-Visum. Jedes dieser Visa hat unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Alter, Finanzen und Versicherung, aber alle sind für Personen ab 50 Jahren gedacht, die sich langfristig ohne Arbeit im Land aufhalten möchten.

Je nach Visum müssen Sie entweder ein monatliches Einkommen (z. B. 65.000 THB) oder Bankguthaben (z. B. 800.000 THB) nachweisen. Für langfristige Optionen wie das O-X- oder LTR-Visum sind die finanziellen Anforderungen höher (bis zu 3 Millionen THB an Vermögen oder Einkommen).

Ja – wenn Sie sich mehr als 180 Tage pro Jahr in Thailand aufhalten und die Gelder im selben Jahr, in dem sie verdient wurden, überweisen, kann Ihre ausländische Rente besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen (wie zwischen Frankreich und Thailand) können jedoch eine Entlastung bieten.

Ja. Für die meisten Ruhestandsvisa (O-A, O-X, LTR) müssen Sie über eine gültige Krankenversicherung mit Mindestdeckung (z. B. 400.000 THB für stationäre Behandlung) verfügen. Ohne diese wird Ihr Visumantrag oder Ihre Visumsverlängerung abgelehnt.

Ja. Die Nichteinhaltung der finanziellen Mindestanforderungen, das Versäumen der 90-tägigen Adressmeldung oder Reisen ohne Wiedereinreisegenehmigung können zum sofortigen Widerruf Ihres Visums und möglicherweise zur Aufnahme in eine schwarze Liste führen.