Wie kann ich in Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer?

Moderne Stadtansicht von Bangkok – Ideal für Ausländer, die in Thailand eine Wohnung kaufen möchten.

In Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer? 

Heute ist Thailand einer der beliebtesten Orte für diejenigen, die einen ruhigen tropischen Lebensstil und eine gute Investition suchen. Die wunderschönen Landschaften und die hohe Nachfrage nach Immobilien ermutigen, eine Wohnung in Thailand zu kaufen als Ausländer. Gleichzeitig bringt es rechtliche Fragen, Marktkenntnisse und potenzielle Probleme mit sich in Thailand eine Wohnung zu kaufen als Ausländer, was bedeutet, dass Einzelpersonen strenge Schulungsprozesse durchlaufen sollten, um Risiken zu vermeiden, wenn sie in Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer.

Table of Contents

Welche Vorschriften gelten, wenn ich in Thailand eine Wohnung kaufe als Ausländer? 

In Thailand eine Wohnung zu kaufen als Ausländer unterliegt mehreren Vorschriften und rechtlichen Anforderungen. Im Folgenden sind einige wichtige Bereiche im Zusammenhang mit diesen Vorschriften aufgeführt:

Ausländisches Eigentum
Gemäß den geltenden Gesetzen des Landes können Sie in Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer, allerdings unterliegt dies bestimmten Beschränkungen. Das Gesetz beschränkt den Anteil, den Ausländer an einer Eigentumswohnanlage erwerben oder bewohnen dürfen, auf 49 % der gesamten verkaufbaren Fläche. Die restlichen 51 % dürfen von thailändischen Staatsangehörigen oder juristischen Personen erworben oder bewohnt werden.

Berechtigung zum ausländischen Eigentum
Das Gesetz erlaubt Ihnen in Thailand eine Wohnung zu kaufen als Ausländer. Als Ausländer sind Sie berechtigt, wenn: 

  • Sie entweder eine natürliche oder juristische Person sind, die nach thailändischem Recht registriert ist 
  • Die für einen solchen Kauf verwendeten Mittel sollten aus dem Ausland stammen und dann in Fremdwährung umgetauscht und zurück nach Thailand überwiesen werden.

Eigentumswohnungsgesetz Größe der Eigentumswohnung
Die Mindestfläche, die Sie als Ausländer registrieren können, muss mehr als 25 Quadratmeter betragen. Diese Mindestfläche hängt jedoch von den besonderen Vorschriften der Provinz oder Gemeinde ab, in der sich die Immobilie  befindet.

Eigentumswohnung als juristische Person
Die thailändische Regierung verlangt, dass jedes Eigentumswohnungsprojekt eine juristische Person gründet, die für die Verwaltung und Instandhaltung einiger gemeinschaftlicher Bereiche und Einrichtungen verantwortlich ist. Als Eigentümer einer Eigentumswohnung werden Sie daher automatisch Mitglied oder Anteilseigner dieser juristischen Person mit bestimmten Rechten und Pflichten.

Sorgfältige Prüfung und Überprüfung des Eigentumsrechts
Bevor Sie in Thailand eine Wohnung als Ausländer in Betracht ziehen, sollten Sie eine gründliche Prüfung der Immobilie durchführen und das Eigentumsrecht überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine offensichtlichen Belastungen, Hypotheken oder andere rechtliche Hindernisse für das Eigentum bestehen.

Verträge und Vereinbarungen
Wenn Sie in Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer, müssen Sie verschiedene Dokumente und Verträge unterzeichnen, beispielsweise den Kaufvertrag. Beauftragen Sie einen Anwalt, der Ihnen beim Durchlesen dieser Verträge hilft und deren rechtliche Zulässigkeit überprüft.

Übertragung des Eigentums und Steuern
In Thailand eine Wohnung zu kaufen als Ausländer setzt eine vollständige Eigentumsübertragung voraus. Diese kann nur erfolgen, wenn Käufer und Verkäufer die erforderlichen Dokumente ausgefüllt haben. Bei der Zahlung muss der Käufer Übertragungsgebühren entrichten, die einen Prozentsatz des geschätzten Wertes der Immobilie ausmachen. Weitere Steuern können spezifische Gewerbesteuern und Stempelsteuern sein.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Gesetze ändern können. Daher ist es immer wichtig, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu beauftragen, der mit den geltenden Richtlinien und Gesetzen vertraut ist, bevor Sie in Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer.

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Welche Voraussetzungen gelten, wenn ich in Thailand eine Wohnung kaufe als Ausländer? 

Thailand Wohnung kaufen Ausländer – Wichtige Schritte für ausländische Käufer

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Voraussetzungen (Eligibility)
Als Ausländer müssen Sie sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb einer Eigentumswohnung in Thailand erfüllen. Dazu gehört, dass Sie entweder als natürliche Person oder als juristische Person nach thailändischem Recht auftreten und die geltenden Vorschriften für ausländisches Wohnungseigentum einhalten.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Due Diligence
Führen Sie eine umfassende Due-Diligence-Prüfung der Wohnung und des Projekts durch. Dies beinhaltet die Überprüfung der Seriosität des Bauträgers, die Kontrolle des Eigentumstitels (Chanote) sowie die Sicherstellung, dass das Objekt Ihren Erwartungen und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Kaufvertrag (Purchase Agreement)
Sobald Sie eine Wohnung ausgewählt haben, muss ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer unterzeichnet werden. Dieser sollte die Verkaufsbedingungen, den Kaufpreis und alle relevanten Zahlungsmodalitäten klar regeln.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Juristische Person der Wohnanlage
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung werden Sie automatisch Mitglied der sogenannten Condominium Juristic Person. Sie unterliegen damit den Hausregeln und sind zur Zahlung von Verwaltungs- und Instandhaltungsgebühren für Gemeinschaftsflächen verpflichtet.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Anwalt beauftragen
Es wird dringend empfohlen, einen erfahrenen Anwalt für thailändische Immobiliengeschäfte einzuschalten. Dieser begleitet Sie durch den gesamten Kaufprozess, prüft die Unterlagen und schützt Ihre rechtlichen Interessen.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Steuerliche Verpflichtungen
Beim Kauf einer Wohnung in Thailand können verschiedene Steuern und Gebühren anfallen, darunter Übertragungsgebühren, spezielle Geschäftssteuer, Stempelsteuer und Quellensteuer. Die genaue Höhe hängt von der Art der Immobilie und der Transaktion ab.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Finanzierung
Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, können Sie lokale thailändische Banken oder internationale Kreditgeber in Betracht ziehen. Hierfür sind entsprechende finanzielle Nachweise und die Erfüllung der Kreditvoraussetzungen erforderlich.

Thailand Wohnung kaufen Ausländer: Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung erfolgt beim zuständigen Land Department. Dabei werden sämtliche Dokumente geprüft, die fälligen Steuern und Gebühren entrichtet und der neue Eigentümer offiziell im Grundbuch eingetragen.

Kann ich in Thailand eine Wohnung kaufen als Ausländer? 

In Thailand eine Wohnung zu kaufen ist möglich. Gemäß dem Condominium Act 2008 in der Fassung von 2018 können sowohl ausländische natürliche Personen als auch ausländische juristische Personen das Eigentumsrecht an einer Eigentumswohnung unabhängig von den in der Eigentumsurkunde beschriebenen Beschränkungen verkaufen. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte des Gesetzes aufgeführt, das es Investoren ermöglicht, in Thailand eine Wohnung zu erwerben:

  • Es gibt eine Obergrenze von 49 % für ausländischen Besitz an der gesamten verkaufbaren Fläche eines Eigentumswohnungsprojekts. Die restlichen 51 % müssen im Besitz von thailändischen Einzelpersonen oder thailändischen juristischen Personen sein.
  • Die folgenden Personen sind als Eigentümer zugelassen: Natürliche oder juristische Personen, die dem thailändischen Recht unterliegen und als natürliche oder juristische Personen registriert sind, die Geld aus dem Ausland verwenden, das in Form von Fremdwährung nach Thailand zurückgeführt wurde.
  • Der Besitz von Grundstücken, Einfamilienhäusern oder anderen Formen von Immobilien in Thailand ist auf Eigentumswohnungen beschränkt. Im Allgemeinen ist es ausländischen Personen untersagt, Grundstücke in Thailand zu besitzen, mit einigen wichtigen Ausnahmen.
  • Die Registrierung im Namen des ausländischen Käufers kann als Eigentümer der Eigentumswohnung erfolgen, wodurch Eigentumsrechte und -anteile übertragen werden. Die Registrierung erfolgt beim örtlichen Grundbuchamt.
  • Ein ausländischer Käufer wird nach Abschluss des Verfahrens Mitglied der juristischen Person der Eigentumswohnung. Die juristische Person ist für die Entwicklung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Einrichtungen des Projekts zuständig.

Daher kann ein Ausländer eine Eigentumswohnung in Thailand erwerben, sofern die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Verwendung der Finanzierungsquelle und der Registrierung des Eigentümers erfüllt sind. Um übermäßige Kontrollen zu vermeiden, sollte daher rechtlicher Rat von einem Rechtsexperten für thailändische Immobilien eingeholt werden.

Umfassende Informationen zu den Vorschriften eine Wohnung zu kaufen als Ausländer und zum rechtlichen Ablauf des Kaufs einer Eigentumswohnung in Thailand finden Sie auf der offiziellen Website des Katasteramtes.

Fazit

Das Kaufen einer Wohnung in Thailand als Ausländer ist möglich, jedoch mit bestimmten rechtlichen und finanziellen Vorgaben verbunden. Es ist wichtig, sich an die geltenden Gesetze zu halten, die insbesondere die 49%-Grenze für ausländischen Besitz betreffen. Zudem müssen ausländische Käufer sicherstellen, dass sie die erforderlichen Dokumente vorlegen und eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchführen.

Für einen reibungslosen Ablauf und um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt für thailändische Immobilien hinzuziehen, der Sie durch den Kaufprozess begleitet, Verträge überprüft und Ihnen bei der Eigentumsübertragung hilft. Auch die steuerlichen Verpflichtungen und die genaue Höhe der Gebühren sind wichtige Faktoren, die vor dem Kauf beachtet werden sollten.

Mit der richtigen Beratung und Vorbereitung können Sie erfolgreich eine Wohnung in Thailand kaufen und von den zahlreichen Vorteilen dieses einzigartigen Marktes profitieren.

Häufig gestellte Fragen 

Ja. Ausländer können bis zu 49 % der Gesamtfläche eines Eigentumswohnungsprojekts besitzen, sofern das Geld aus dem Ausland überwiesen wird.

Erforderlich sind Reisepass, Kaufvertrag, Zahlungsnachweis in Fremdwährung, Eigentumsurkunde (Chanote) und gegebenenfalls Steueridentifikationsnummer.

Beim Erwerb entstehen Übertragungsgebühren (ca. 2 %), Stempelsteuer (0,5 %), ggf. spezielle Gewerbesteuern und Withholding Tax, abhängig vom Verkäufer.

Ein Immobilienanwalt prüft Eigentumsrechte, erstellt den Kaufvertrag, führt Due Diligence durch und sichert die Einhaltung thailändischer Gesetze.