Wie gründet man ein Unternehmen in Thailand?

Zwei Unternehmer analysieren Finanzdaten auf einem Tablet während einer Beratung über Unternehmen in Thailand.

Wie gründet man ein Unternehmen in Thailand? 

Die Gründung eines Unternehmens in Thailand kann für Unternehmer aus aller Welt ein spannendes und lohnendes Unterfangen sein. Thailand ist bekannt für seine langen kulturellen Traditionen, atemberaubenden Landschaften und lebhaften städtischen Gebiete und bietet Unternehmern eine Fülle von Möglichkeiten in vielen Branchen. Ob im Tourismus und Gastgewerbe, die von der Bekanntheit des Landes als erstklassiges Reiseziel profitieren, oder in der Fertigung und Technologie, die von der strategischen Lage Thailands und dem robusten Infrastrukturnetzwerk profitieren – es gibt eine Vielzahl von Branchen, in denen Unternehmen in Thailand florieren und erfolgreich sein können.

Table of Contents

Welche Unternehmensform sollten Sie für die Gründung eines Unternehmens wählen? 

Um ein Unternehmen zu gründen, stehen mehrere Unternehmensformen zur Auswahl, von denen jede ihre eigenen Vor- und Nachteile hat. Dies sind die beliebtesten Formen:

Einzelunternehmen in Thailand

Dies ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, bei der eine einzelne Person das Unternehmen in Thailand betreibt. Der Eigentümer haftet also unbegrenzt für die Schulden des Unternehmens in Thailand.

Personengesellschaft zur Gründung eines Unternehmens

Ein Unternehmen in Thailand, das von zwei oder mehr Personen betrieben wird, die sich die Gewinne und Verluste des Unternehmens teilen. Die Partner haften unbegrenzt für die Schulden des Unternehmens in Thailand.

Kommanditgesellschaft

Ähnlich wie eine Personengesellschaft, jedoch gibt es hier zwei Kategorien von Partnern: diejenigen, die für die Geschäftsführung verantwortlich sind, und diejenigen, die nur für ihre ursprünglichen Investitionen verantwortlich sind.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Dies ist die häufigste Form der Unternehmensgründung, die von ausländischen Investoren in Thailand genutzt wird. Sie erfordert mindestens 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer. Hier haften die Gesellschafter nicht über die Höhe ihrer ursprünglichen Investitionen hinaus für die Schulden des Unternehmens in Thailand.

Aktiengesellschaft

Diese Gesellschaft ähnelt einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der Ausnahme, dass sie berechtigt ist, ihre Aktien öffentlich anzubieten, aber dadurch auch mehr Vorschriften unterliegt.

Zweigstelle zur Eröffnung Ihres Unternehmens

Eine Zweigstelle wird von einem ausländischen Unternehmen in Thailand gegründet und ist keine eigenständige juristische Person oder Tochtergesellschaft, sondern eine Erweiterung der Muttergesellschaft. Die Zweigstelle unterliegt der vollständigen Verantwortung der Muttergesellschaft.

Repräsentanz

Dies ist eine Niederlassung, die ein ausländisches Unternehmen eröffnet, die jedoch keine Einnahmen erzielen oder Dienstleistungen erbringen kann, sondern lediglich den Export von Waren oder Dienstleistungen unterstützt.

Man muss die am besten geeignete Unternehmensform wählen, indem man die Anzahl der beteiligten Mitarbeiter, die Höhe der Haftung und die zukünftigen Absichten hinsichtlich der Investition berücksichtigt.

Der erste Schritt zur Eröffnung eines Unternehmens in Thailand: die Registrierung bei der thailändischen Regierung

Wenn Sie ein Unternehmen in Thailand eröffnen, umfasst die Registrierung Ihres Unternehmens bei der thailändischen Regierung mehrere Schritte und erfordert verschiedene Dokumente. Der Prozess kann von der Art der von Ihnen gewählten Unternehmensform abhängen, aber hier ist ein allgemeiner Überblick:

Unternehmen in Thailand – Gründung Schritt für Schritt 

Einen Firmennamen wählen
Bevor Sie Ihr Unternehmen registrieren, müssen Sie einen Firmennamen auswählen und dessen Verfügbarkeit beim Department of Business Development (DBD) prüfen. Ist der Name verfügbar, können Sie ihn gegen eine geringe Gebühr reservieren.

Memorandum und Gesellschaftsvertrag vorbereiten
Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (privat oder öffentlich) müssen Sie das Memorandum und die Satzung (Articles of Association) erstellen. Das Memorandum legt die Unternehmensziele fest, während die Satzung die Regeln und Vorschriften für die interne Verwaltung des Unternehmens beschreibt

Gründungsversammlung abhalten
Nach der Erstellung des Memorandums und der Satzung müssen die Gründer eine gesetzliche Gründungsversammlung abhalten, um die Satzung zu genehmigen, die Anzahl der auszugebenden Anteile festzulegen und die ersten Direktoren sowie Prüfer zu bestellen.

Unternehmen registrieren
Der nächste Schritt ist die Registrierung des Unternehmens beim DBD. Sie müssen das Memorandum und die Satzung, eine Liste der Gesellschafter sowie weitere erforderliche Unterlagen einreichen. Hierfür fällt eine Registrierungsgebühr an, die je nach eingetragenem Kapital des Unternehmens variiert.

Steuer-ID beantragen
Nach der Registrierung müssen Sie eine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) beim Finanzamt beantragen. Dazu ist eine Kopie der Unternehmensregistrierungsurkunde sowie weiterer relevanter Dokumente erforderlich.

Anmeldung beim Sozialversicherungsamt
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung des ersten Mitarbeiters beim Sozialversicherungsamt anmelden.

Erforderliche Genehmigungen und Lizenzen einholen
Je nach Branche und Geschäftstätigkeit kann es erforderlich sein, zusätzliche Genehmigungen und Lizenzen von den zuständigen Regierungsbehörden zu beantragen.

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Welche Steuern und Gebühren fallen bei der Gründung eines Unternehmens an? 

Die Gründung eines Unternehmens in Thailand ist mit mehreren Steuern und Gebühren verbunden. Zu den wichtigsten Steuern und Gebühren für Unternehmen gehören:

Körperschaftssteuer (CIT)

Unternehmen in Thailand unterliegen einer Körperschaftssteuer auf ihren Nettogewinn in Höhe von 20 %. Für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen unterhalb bestimmter Schwellenwerte gelten jedoch ermäßigte Sätze. Ausführliche und aktuelle Informationen zu den thailändischen Körperschaftssteuerregeln finden Sie auf der offiziellen Seite der Steuerbehörde.

Mehrwertsteuer (VAT)

Die meisten in Thailand verkauften Waren und Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer (VAT) mit einem Standardsatz von 7 %. Unternehmen in Thailand müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Quellensteuer für die Gründung eines Unternehmens

Unternehmen müssen auf bestimmte Zahlungen an Mitarbeiter, Auftragnehmer und andere Dienstleister Steuern einbehalten. Der Quellensteuersatz variiert je nach Art der Zahlung.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter entrichten. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Lohns des Mitarbeiters bis zu einer maximalen Lohnbasis berechnet.

Gewerbeanmeldungsgebühren für die Gründung eines Unternehmens

Für die Anmeldung Ihres Unternehmens beim Department of Business Development (DBD) und die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen fallen Gebühren an. Die Gebühren variieren je nach Art der Unternehmensform und dem Stammkapital des Unternehmens.

Stempelsteuer

Die Stempelsteuer ist eine Steuer, die auf bestimmte Rechtsdokumente wie Verträge, Mietverträge und Hypotheken erhoben wird. Der Stempelsteuersatz hängt von der Art des Dokuments ab.

Grundsteuer

Wenn Ihr Unternehmen Immobilien in Thailand besitzt, können Sie der Grundsteuer unterliegen. Der Grundsteuersatz hängt vom Standort und der Nutzung der Immobilie ab.

Ein- und Ausfuhrzölle für die Gründung eines Unternehmens

Wenn Ihr Unternehmen in Thailand mit dem Import oder Export von Waren befasst ist, können Sie Ein- und Ausfuhrzöllen unterliegen. Die Sätze variieren je nach Art und Wert der Waren.

Die meisten wichtigen Steuern und Gebühren, die mit der Gründung eines Unternehmens in Thailand verbunden sind, sind oben aufgeführt. Es ist wichtig, mit einem qualifizierten Steuerberater oder Buchhalter unserer Kanzlei Benoit&Partners zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Steuergesetze und -richtlinien vollständig verstehen und einhalten.

Wie erhalten Sie die erforderlichen Visa und Genehmigungen, um ein Unternehmen in Thailand zu gründen? 

Die Beantragung der erforderlichen Visa und Genehmigungen für eine Tätigkeit in Thailand umfasst mehrere Schritte und hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Art Ihrer Tätigkeit und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Hier finden Sie einen allgemeinen Überblick über den Ablauf:

Unternehmen in Thailand – Visa und Aufenthaltsbestimmungen für Unternehmer 

Non-Immigrant-Visum
Um in Thailand zu arbeiten, benötigen Sie in der Regel ein Non-Immigrant-Visum, insbesondere das Non-Immigrant-B-Visum (für Geschäft und Arbeit). Dieses Visum beantragen Sie bei einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat in Ihrem Heimatland oder einem Drittland. Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten können variieren, daher empfiehlt es sich, sich vorab direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat zu informieren.

Verlängerung des Aufenthalts
Ihr erstes Non-Immigrant-B-Visum ist meist nur für einen kurzen Zeitraum gültig (z. B. 90 Tage). Um länger in Thailand zu bleiben und zu arbeiten, müssen Sie eine Verlängerung des Aufenthalts bei der thailändischen Einwanderungsbehörde (Immigration Bureau) beantragen.

90-Tage-Meldung
Wenn Sie sich länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in Thailand aufhalten, sind Sie verpflichtet, Ihre aktuelle Adresse alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde zu melden.

Arbeitserlaubnis (Work Permit)
Sobald Sie ein Non-Immigrant-B-Visum erhalten haben, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Diese wird vom Arbeitsministerium ausgestellt und erfordert verschiedene Unterlagen, darunter Kopien Ihres Reisepasses, Ihres Visums sowie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers in Thailand. Zusätzlich muss der Arbeitgeber Dokumente wie die Unternehmensregistrierungsurkunde und die Gesellschafterliste vorlegen.

Unternehmen in Thailand: Abhängigkeitsvisum (Dependent Visa)
Wenn Familienangehörige Sie nach Thailand begleiten, benötigen diese möglicherweise ein Abhängigkeitsvisum, das ihnen erlaubt, gemeinsam mit Ihnen in Thailand zu leben.

Unternehmen in Thailand: Re-Entry Permit
Wenn Sie Thailand während Ihres Aufenthalts verlassen und wieder einreisen möchten, benötigen Sie eine Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit), um die Gültigkeit Ihres Visums und Ihrer Arbeitserlaubnis aufrechtzuerhalten.

Darüber hinaus müssen Sie beachten, dass der Ablauf und die Anforderungen für die Erlangung von Visa und Genehmigungen variieren und sich im Laufe der Zeit ändern können. Es ist ratsam, sich an einen Rechtsexperten oder Visaberater unserer Kanzlei Benoit&Partners zu wenden, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und den richtigen Ablauf befolgen. Sie sollten sich auch bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat und dem Arbeitsministerium über die aktuellsten Informationen erkundigen.

Häufig gestellte Fragen 

Die am häufigsten gewählte Unternehmensform für Ausländer ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Company). Sie bietet eine klare Haftungsbeschränkung und wird von den thailändischen Behörden anerkannt. Alternativ können Investoren eine Repräsentanz oder Zweigstelle gründen, wenn sie keine direkten Einnahmen erzielen möchten. Die Wahl hängt von Ihrer Tätigkeit, Haftungsbereitschaft und Investitionshöhe ab.

Der Standard-Körperschaftssteuersatz beträgt 20 % des Nettogewinns. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit begrenztem Kapital und Umsatz können von reduzierten Sätzen profitieren. Darüber hinaus können BOI-geförderte Unternehmen Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen erhalten, abhängig von der Branche und Investitionsart.

 

Ja. Ausländer benötigen in der Regel ein Non-Immigrant Business Visum (Non-B), um geschäftlich tätig zu sein oder ein Unternehmen in Thailand zu führen. Nach der Unternehmensregistrierung wird häufig eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) erforderlich. Für langfristige Aufenthalte oder Investitionen können zudem spezielle Visa wie das Smart Visa oder LTR-Visum beantragt werden.

Die Unternehmensgründung umfasst mehrere Schritte:

  1. Namensreservierung beim Department of Business Development (DBD).
  2. Einreichung der Gründungsunterlagen und der Gesellschafterdaten.
  3. Registrierung beim Finanzamt und Beantragung einer Steuer-ID.
  4. Eröffnung eines Firmenkontos und Zahlung des Stammkapitals.
  5. Beantragung notwendiger Lizenzen oder Genehmigungen.
    Rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um den Prozess korrekt und effizient abzuschließen.