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Erfahren Sie mehr über die Unternehmensgründung in Thailand
Wenn Sie sind an der Unternehmensgründung in Thailand interessiert sind, ist es wichtig, die damit verbundenen Schritte zu verstehen. Es gibt mehrere wichtige Aspekte zu beachten, von der Entscheidung über die Art des Unternehmens bis hin zur Registrierung bei den zuständigen Behörden. Mit der richtigen Anleitung und dem richtigen Wissen kann der Prozess jedoch unkompliziert und stressfrei sein.
Mit seiner florierenden Wirtschaft, seiner strategisch günstigen Lage und seiner wirtschaftsfreundlichen Politik ist Thailand zu einem beliebten Ziel für Unternehmer geworden, die ein Unternehmen in Südostasien gründen möchten. Die Unternehmensgründung in Thailand kann lohnend sein, erfordert jedoch ein gründliches Verständnis der rechtlichen, regulatorischen und kulturellen Rahmenbedingungen.
Table of Contents
Unternehmensgründung in Thailand als Ausländer?
Ein Ausländer eine Unternehmensgründung in Thailand vornehmen. Thailand begrüßt ausländische Investitionen und erlaubt Ausländern die Unternehmensgründung in Thailand. Der Prozess umfasst die Registrierung des Unternehmens beim Department of Business Development (DBD) und die Erfüllung der Anforderungen für die Gründung. Ausländer können zwischen verschiedenen Unternehmensformen wählen, wie z. B. einer eingetragenen Partnerschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Repräsentanz/Niederlassung. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Branchen möglicherweise spezifische Anforderungen oder Beschränkungen für ausländische Beteiligungen haben. Daher ist es ratsam, Rechtsberater oder professionelle Dienstleister zu konsultieren, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Welche Vorschriften gelten für Ausländer bei einer Unternehmensgründung in Thailand?
Es sind sieben verschiedene Punkte zu beachten:
Foreign Business Act (FBA): Der Foreign Business Act regelt ausländische Investitionen in Thailand. Er unterteilt die Geschäftstätigkeiten in drei Kategorien: verbotene Tätigkeiten, die einer Lizenz bedürfen, und Tätigkeiten, die von dem Gesetz ausgenommen sind.
Unternehmensstrukturen: Ausländer können in Thailand verschiedene Arten von Unternehmen gründen, z. B. eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine thailändische Aktiengesellschaft oder eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens.
Thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die gängigste Option für ausländische Investoren ist die Gründung einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Thailändische Staatsangehörige müssen mindestens 51 % der Unternehmensanteile halten, während Ausländer 49 % halten können. In bestimmten Branchen können jedoch spezifische Eigentumsbeschränkungen gelten.
Mindestkapitalanforderungen: Thailändische Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen über ein Mindeststammkapital verfügen, dessen Höhe jedoch je nach Geschäftstätigkeit variiert. In einigen Fällen gelten für Ausländer besondere Mindestkapitalanforderungen.
Vorstand: Eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens einen Vorstand haben, der seinen Wohnsitz in Thailand hat. Ausländer können zu Vorstandsmitgliedern ernannt werden, aber mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder muss thailändische Staatsangehörige sein.
Lizenzen und Genehmigungen: Bestimmte Regierungsbehörden können je nach Art des Unternehmens zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen verlangen. Bestimmte Branchen wie Banken, Versicherungen oder Telekommunikation können strengeren Vorschriften und Anforderungen unterliegen.
BOI-Förderung: Das Thailand Board of Investment (BOI) bietet Investitionsanreize und Förderungen für bestimmte Branchen und Aktivitäten. Diese Anreize können Steuervergünstigungen, Arbeitsgenehmigungen und andere Privilegien für qualifizierte Unternehmen umfassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies allgemeine Richtlinien sind und dass je nach Art des Unternehmens, der Branche oder der beantragten Investitionsförderung spezifische Bedingungen und Einschränkungen gelten können. Ich empfehle Ihnen, sich an Rechtsfachleute oder zuständige Behörden wie das Department of Business Development oder das BOI zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu Ihrer Situation zu erhalten.
Welche Gesetze gelten für die Unternehmensgründung in Thailand?
Die folgenden Gesetze gelten für Ausländer bei einer Unternehmensgründung in Thailand:
Foreign Business Act (FBA): Der Foreign Business Act von Thailand regelt ausländische Investitionen und Geschäftsaktivitäten im Land. Er legt fest, welche Arten von Geschäftsaktivitäten eingeschränkt sind, eine Lizenz erfordern oder von Einschränkungen ausgenommen sind.
Zivil- und Handelsgesetzbuch: Das Zivil- und Handelsgesetzbuch regelt allgemeine Unternehmensangelegenheiten und Vertragsbeziehungen in Thailand. Es enthält Vorschriften zur Unternehmensgründung in Thailand, Unternehmensführung, zu Aktionärsrechten, Verträgen und anderen rechtlichen Aspekten der Geschäftstätigkeit.
Steuergesetzbuch: Das Steuergesetzbuch enthält Bestimmungen zur Besteuerung in Thailand, darunter Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.) und Einkommensteuer. Ausländische Unternehmen, die in Thailand tätig sind, unterliegen der Besteuerung auf der Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit.
Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz enthält Vorschriften zur Beschäftigung in Thailand. Es regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Sozialleistungen, Kündigungsverfahren und Arbeitsbedingungen. Ausländische Unternehmen müssen bei der Einstellung von Mitarbeitern die thailändischen Arbeitsgesetze einhalten.
Einwanderungsgesetz: Das Einwanderungsgesetz regelt Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einreise, dem Aufenthalt und den Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in Thailand. Ausländische Unternehmer und Arbeitnehmer müssen die Einwanderungsbestimmungen einhalten, einschließlich der Beschaffung der entsprechenden Visa und Arbeitsgenehmigungen.
Spezifische Branchenvorschriften: Bestimmte Branchen in Thailand unterliegen spezifischen Gesetzen und Vorschriften, die ihre Geschäftstätigkeit regeln. So reguliert beispielsweise die Bank of Thailand den Banken- und Finanzsektor, während die National Broadcasting and Telecommunications Commission den Telekommunikationssektor reguliert. Diese spezifischen Gesetze gelten zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass diese grundlegenden Gesetze für ausländische Unternehmen in Thailand gelten und dass es möglicherweise weitere Gesetze und Vorschriften gibt, die speziell für Ihre Branche oder Geschäftstätigkeit gelten. Es wird empfohlen, sich an einen professionellen Rechtsberater zu wenden oder sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.
Unternehmensgründung in Thailand als Ausländer?
Wenn Sie als Ausländer an einer Unternehmensgründung in Thailand interessiert sind, müssen Sie diese acht allgemeinen Schritte berücksichtigen:
Erster Schritt: Wählen Sie die Art der Unternehmensstruktur: Ausländer können zwischen verschiedenen Unternehmensstrukturen wählen, z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Repräsentanz, einer Zweigniederlassung oder einer Personengesellschaft.
Zweiter Schritt: Einholung der Genehmigung und Registrierung des Firmennamens: Sie müssen die Verfügbarkeit des von Ihnen gewählten Firmennamens überprüfen und ihn vom Department of Business Development (DBD) genehmigen lassen.
Dritter Schritt: Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: Sie müssen die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, darunter Ihren Reisepass, den Entwurf des Büromietvertrags, die Gründungsurkunde und Angaben zu den Gesellschaftern und Direktoren.
Vierter Schritt: Einzahlung des Anfangskapitals: Je nach Art des Unternehmens müssen Sie das erforderliche Mindestkapital einzahlen.
Fünfter Schritt: Registrierung des Unternehmens: Reichen Sie die erforderlichen Dokumente beim DBD ein und lassen Sie sich Ihre Unternehmensregistrierungsbescheinigung ausstellen.
Sechster Schritt: Beantragung einer Steuer-ID: Nach der Unternehmensregistrierung sollten Sie beim Finanzamt eine Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen.
Siebter Schritt: Einholen der erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen: Für bestimmte Arten von Unternehmen sind möglicherweise besondere Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich, z. B. für die Herstellung, den Import oder den Betrieb in regulierten Branchen.
Achter Schritt: Einhaltung der Arbeitsvorschriften: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen möchten, müssen Sie die thailändischen Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich der Anmeldung zur Sozialversicherung und der Gewährung von Sozialleistungen für Mitarbeiter.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Prozess und die Anforderungen je nach Unternehmensstruktur und der spezifischen Branche, in der Sie tätig sind, variieren können. Durch die Inanspruchnahme von Rechtsberatung oder professionellen Dienstleistungen erhalten Sie eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene fachkundige Beratung.
Können thailändische Unternehmen mehr als einen Unternehmenszweck haben?
Thailändische Unternehmen können mehr als fünfzig Unternehmenszwecke haben. Gemäß dem thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch kann der Unternehmenszweck einer Gesellschaft jede rechtmäßige Tätigkeit oder alle rechtmäßigen Tätigkeiten umfassen, die in ihrer Gründungsurkunde festgelegt sind. Daher können thailändische Unternehmen mehrere Unternehmenszwecke definieren und verfolgen, solange diese rechtmäßig sind und in ihrer Gründungsurkunde angegeben sind.
Wie eröffnet man ein Bankkonto für ein Unternehmen?
Um ein Bankkonto für ein Unternehmen in Thailand zu eröffnen, müssen Sie in der Regel die folgenden sechs Schritte beachten:
Wählen Sie eine Bank aus: Berücksichtigen Sie Faktoren wie den Ruf der Bank, die angebotenen Dienstleistungen und die Anforderungen für die Eröffnung eines Firmenkontos in Thailand.
Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor: In der Regel umfassen die erforderlichen Dokumente Folgendes:
- Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens: Dieses Dokument bestätigt die rechtliche Existenz des Unternehmens.
- Gesellschaftsvertrag und Satzung: Diese Dokumente beschreiben die Struktur, die Aktivitäten und die Regeln des Unternehmens.
- Identitätsdokumente: Sie müssen Identitätsdokumente, einschließlich Reisepässe, für die Zeichnungsberechtigten und Direktoren des Unternehmens vorlegen.
- Arbeitsgenehmigungen und Visa (falls zutreffend): Ausländische Direktoren müssen möglicherweise Arbeitsgenehmigungen und entsprechende Visa vorlegen.
- Beschluss des Vorstands: In der Regel ist ein Beschluss des Vorstands erforderlich, der die Eröffnung des Bankkontos genehmigt.
Füllen Sie das Antragsformular aus: Laden Sie es von der Website der Bank herunter und füllen Sie es mit den erforderlichen Informationen aus.
Vereinbaren Sie einen Termin: Kontaktieren Sie die Bank Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Kundenbetreuer in einer Filiale vor Ort. Bei diesem Termin reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, besprechen Ihre Bankbedürfnisse und geben alle zusätzlich angeforderten Informationen an.
Bewertung und Genehmigung durch die Bank: Die Bank prüft Ihren Antrag und Ihre Dokumente, um die Eignung Ihres Unternehmens für ein Firmenkonto zu beurteilen.
Mindestguthaben einhalten und Verpflichtungen erfüllen: Sobald Ihr Bankkonto eröffnet ist, stellen Sie sicher, dass Sie das von der Bank festgelegte Mindestguthaben einhalten. Erfüllen Sie außerdem alle mit dem Konto verbundenen Verpflichtungen, wie z. B. Meldepflichten oder die Teilnahme an Jahresversammlungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen und Verfahren von der Bank und der Art Ihres Unternehmens abhängen können. Daher sollten Sie sich für detaillierte Informationen und eine Beratung während des gesamten Kontoeröffnungsprozesses direkt an die Bank Ihrer Wahl wenden.
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Wie können Sie ein Fremdwährungskonto eröffnen?
Um ein Fremdwährungskonto in Thailand zu eröffnen, können Sie die folgenden fünf Schritte befolgen:
Wählen Sie eine Bank: Wählen Sie eine Bank, die Fremdwährungskonten für Nichtansässige oder Ausländer anbietet, die in Thailand leben oder arbeiten.
Überprüfen Sie die Anforderungen und bereiten Sie die Unterlagen vor: Überprüfen Sie die Kriterien für die Eröffnung eines Fremdwährungskontos bei der Bank Ihrer Wahl. In der Regel müssen Sie einen Identitätsnachweis, einen Adressnachweis und eine Mindesteinlage in der angegebenen Währung vorlegen.
Füllen Sie den Antrag aus: Füllen Sie das Antragsformular für die Eröffnung eines Fremdwährungskontos bei der Bank Ihrer Wahl aus.
Reichen Sie den Antrag ein: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Bank ein.
Verwalten Sie das Konto: Nach der Genehmigung zahlen Sie Geld auf das Konto ein, um Ihre Fremdwährungstransaktionen zu verwalten.
Mehrere Zentralbanken in Thailand bieten Nichtansässigen Fremdwährungskonten an. Dazu gehören die Bangkok Bank, die Citibank Thailand, die CIMB Thai Bank und die Kasikorn Bank. Die spezifischen Bedingungen für die Eröffnung eines Fremdwährungskontos können je nach Bank und Kontotyp unterschiedlich sein.
Fremdwährungseinlagenkonten (FCD) sind eine gängige Art von Fremdwährungskonten in Thailand. Diese ermöglichen Einlagen und Transaktionen in Fremdwährungen wie USD, EUR, JPY, AUD, GBP und CHF. Die Bangkok Bank bietet beispielsweise Nichtansässigen und Ausländern FCD-Konten an, mit denen Sie Fremdwährungen halten können, ohne sie sofort in thailändische Baht umtauschen zu müssen. In ähnlicher Weise bietet die Citibank Thailand Fremdwährungseinlagen in mehreren Währungen mit 24-Stunden-Digitalzugang und globalen Geldüberweisungen an.
Welche Steuern fallen für die Unternehmensgründung in Thailand an?
In Thailand unterliegen Unternehmen verschiedenen Steuern. Hier sind einige der wichtigsten Steuern, die Unternehmen möglicherweise berücksichtigen müssen:
Körperschaftssteuer: Unternehmen müssen auf ihren Nettogewinn eine Körperschaftssteuer in Höhe von 20 % entrichten. Bestimmte Unternehmen, wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), können Anspruch auf ermäßigte Sätze haben.
Mehrwertsteuer (MwSt.): Unternehmen, die in Thailand Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und 7 % MwSt. auf ihre Umsätze erheben. Sie können auch Vorsteuerabzüge für ihre Einkäufe geltend machen.
Quellensteuer: Unternehmen müssen auf bestimmte Zahlungen wie Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren und Honorare an nicht ansässige Personen oder Unternehmen Steuern einbehalten. Die Quellensteuersätze variieren je nach Art der Zahlung.
Spezifische Gewerbesteuer: Bestimmte Arten von Unternehmen, wie Pfandleiher, Finanzinstitute und professionelle Dienstleister, können einer spezifischen Gewerbesteuer mit Sätzen zwischen 0,01 % und 3,00 % unterliegen.
Grundsteuer: Unternehmen, die Immobilien in Thailand besitzen, unterliegen einer jährlichen Grundsteuer mit einem progressiven Steuersatz, der auf dem geschätzten Wert der Immobilie basiert.
Stempelsteuer: Bestimmte Dokumente, wie Verträge, Darlehensvereinbarungen und Aktienübertragungsdokumente, können einer Stempelsteuer mit unterschiedlichen Sätzen unterliegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies keine vollständige Liste ist und dass es je nach Art und Standort des Unternehmens weitere Steuern, Befreiungen oder Anreize geben kann. Für weitere Details und Compliance-Anforderungen sollten Sie sich an einen lokalen Steuerberater oder die thailändische Steuerbehörde wenden.
Wie erhält man ein Non-B-Einwanderungsvisum?
Um ein Non-B-Einwanderungsvisum in Thailand zu erhalten, müssen Sie in der Regel diese fünf Schritte beachten:
Erster Schritt: Erfüllung der Voraussetzungen: Non-B-Visa werden an Personen ausgestellt, die in Thailand beschäftigt sind oder dort geschäftlich tätig sind. Sie müssen ein Stellenangebot von einem thailändischen Unternehmen haben oder ein Unternehmer sein, der in Thailand investieren oder ein Unternehmen leiten möchte.
Zweiter Schritt: Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen: Die erforderlichen Unterlagen können je nach den Umständen des Antragstellers und der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat variieren. In der Regel benötigen Sie jedoch:
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Aktuelles Passfoto
- Unterlagen zur Unternehmensregistrierung oder Arbeitsvertrag/Angebotsschreiben
- Kontoauszüge, aus denen ausreichende finanzielle Mittel hervorgehen
- Strafregisterauszug (kann erforderlich sein)
Dritter Schritt: Beantragung eines Non-B-Visums: Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen beisammen haben, können Sie diese bei der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes einreichen. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/dem jeweiligen Konsulat nach dem Antragsverfahren, den erforderlichen Gebühren und der Bearbeitungszeit. Einige Konsulate verlangen möglicherweise ein persönliches Gespräch.
Vierter Schritt. Erhalt des Visums: Nach Einreichung Ihres Antrags müssen Sie die von der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat angegebene Bearbeitungszeit für das Visum abwarten. Nach der Genehmigung wird das Visum in Ihren Reisepass eingeklebt.
Fünfter Schritt. Einreise nach Thailand: Mit dem Non-B-Visum können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums, in der Regel bis zu 90 Tage, nach Thailand einreisen. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich innerhalb von 7 bis 15 Tagen bei der örtlichen Einwanderungsbehörde in Ihrer Region melden, um die entsprechende Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen und Verfahren je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und der konsularischen Vertretung, bei der Sie Ihren Antrag stellen, leicht variieren können. Es wird immer empfohlen, sich bei der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land zu erkundigen, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.
Was sind bevorzugte und normale Gesellschaftsverträge?
Um den ausländischen Anteilseigner zu schützen, der 49 % des Unternehmens in Thailand besitzt, ist es möglich, die Satzung so zu gestalten, dass sie Bestimmungen für Vorzugs- und Stammaktien enthält, die je nach Aktienklasse variieren.
Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, verschiedene Aktienklassen mit unterschiedlichen Stimmrechten zu schaffen. Sie können beispielsweise „Stammaktien” mit einer Stimme pro Aktie und „Vorzugsaktien” mit mehreren Stimmen pro Aktie schaffen. Die ausländischen Anteilseigner können die Mehrheit der gewöhnlichen Aktien halten und so sicherstellen, dass sie die Kontrolle über bestimmte Entscheidungen behalten, während die thailändischen Anteilseigner die Vorzugsaktien halten können.
Es ist unerlässlich, einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt in Thailand zu konsultieren, um diese Bestimmungen im Rahmen der Vorschriften und Anforderungen des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung richtig zu strukturieren. Dieser kann bei der Ausarbeitung der Satzung helfen, sicherstellen, dass sie mit dem thailändischen Recht übereinstimmt, und die Interessen der ausländischen Anteilseigner schützen.
Beachten Sie außerdem, dass es in bestimmten Branchen oder Unternehmen in Thailand spezifische Beschränkungen oder Einschränkungen für ausländische Beteiligungen geben kann. Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften, um die Einhaltung der Beschränkungen für ausländische Beteiligungen sicherzustellen.
Warum ist es notwendig, eine Aktionärsvereinbarung zu erstellen?
Die Erstellung einer Aktionärsvereinbarung in Thailand ist aus mehreren Gründen unerlässlich:
Klärung von Rechten und Pflichten: Eine Aktionärsvereinbarung hilft, die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Aktionäre des Unternehmens klar zu definieren. Sie kann wesentliche Angelegenheiten wie die Unternehmensführung, Entscheidungsprozesse, die Gewinnverteilung und Streitbeilegungsmechanismen regeln. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse und Konflikte zwischen den Aktionären zu vermeiden.
Schutz von Minderheitsaktionären: Eine Aktionärsvereinbarung kann Bestimmungen zum Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären enthalten, wie z. B. Vetorechte bei bestimmten Entscheidungen, Vorkaufsrechte bei Aktienübertragungen oder Streitbeilegungsmechanismen. Dadurch wird sichergestellt, dass Minderheitsaktionäre nicht marginalisiert oder benachteiligt werden.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Die Satzung bildet einen grundlegenden Rahmen für die Unternehmensführung, aber eine Aktionärsvereinbarung ermöglicht eine größere Flexibilität und Anpassung. Sie kann spezifische Fragen behandeln, die in der Satzung möglicherweise nicht geregelt sind, und auf die besonderen Bedürfnisse und Umstände der Aktionäre zugeschnitten sein.
Vertraulichkeit: Im Gegensatz zur Satzung, die bei der Regierung hinterlegt und öffentlich zugänglich ist, handelt es sich bei einer Aktionärsvereinbarung um einen privaten Vertrag zwischen den Aktionären. Dadurch können vertrauliche oder sensible Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, wie z. B. Rechte an geistigem Eigentum oder Geschäftsstrategien, aufgenommen werden.
Streitbeilegung: Eine Aktionärsvereinbarung kann Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aktionären enthalten, wie z. B. Mediation, Schiedsverfahren oder andere alternative Streitbeilegungsmethoden. Dies trägt dazu bei, kostspielige und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine reibungslosere und effizientere Konfliktlösung zu fördern.
Es ist ratsam, einen Unternehmensanwalt in Thailand zu konsultieren, um eine Aktionärsvereinbarung zu entwerfen, die dem thailändischen Recht entspricht und die Interessen aller beteiligten Aktionäre bestmöglich schützt.
Wie hoch sind die Unternehmenssteuern für die Unternehmensgründung in Thailand?
Die Unternehmenssteuersätze in Thailand sind wie folgt:
Körperschaftssteuer: Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Thailand beträgt 20 % des Nettogewinns. Für bestimmte Arten von Unternehmen und Branchen gelten jedoch unterschiedliche Steuersätze. Einige spezifische Sätze sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem eingezahlten Kapital von höchstens 5 Millionen Baht und einem Umsatz von höchstens 30 Millionen Baht können einen ermäßigten Steuersatz von 15 % auf den Nettogewinn in Anspruch nehmen.
- Regionale Betriebszentralen (ROH) können einen Steuersatz von 10 % auf den Nettogewinn aus qualifizierten Aktivitäten in Anspruch nehmen.
- Unternehmen, die in bestimmten Branchen tätig sind, wie z. B. geförderte Aktivitäten im Rahmen der Förderung durch das Thailand Board of Investment (BOI), können Anspruch auf Steueranreize und ermäßigte Steuersätze haben.
Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Mehrwertsteuer gilt für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Thailand. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 7 % des Verkaufswertes. Bestimmte Waren und Dienstleistungen können jedoch von der Mehrwertsteuer befreit sein oder einem Steuersatz von 0 % unterliegen.
Spezifische Gewerbesteuer (SBT): Die spezifische Gewerbesteuer gilt für bestimmte Arten von Unternehmen, wie z. B. Banken, Finanzinstitute und Versicherungen. Der Steuersatz variiert je nach Art des Unternehmens und der Tätigkeit.
Quellensteuer: Die Quellensteuer gilt für bestimmte Arten von Zahlungen, die von Unternehmen an Einzelpersonen oder andere Unternehmen geleistet werden. Die Sätze variieren je nach Art der Zahlung, wie z. B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Zahlungen für Dienstleistungen.
Es ist zu beachten, dass sich die Steuersätze und Vorschriften seit dem Stichtag, zu dem ich mich informiert habe, geändert haben können. Daher ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater oder der thailändischen Steuerbehörde über die aktuellsten Informationen und spezifischen Richtlinien in Bezug auf Ihr Unternehmen und Ihre Situation zu informieren.
Gibt es Steuerbefreiungen für KMU?
Thailand bietet bestimmte Steuerbefreiungen und Anreize für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um deren Wachstum und Entwicklung zu fördern. Diese Befreiungen und Anreize zielen darauf ab, die Steuerlast für KMU zu verringern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. In Thailand gibt es vier steuerliche Anreize für KMU:
Reduzierter Körperschaftsteuersatz: KMU mit einem eingezahlten Kapital von höchstens 5 Millionen Baht und einem Umsatz von höchstens 30 Millionen Baht haben Anspruch auf einen reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15 % auf den Nettogewinn. Dieser ermäßigte Satz führt zu einer geringeren Steuerbelastung als der reguläre Körperschaftsteuersatz von 20 %.
Steuerbefreiung für neu gegründete KMU: Neu gegründete KMU können für bis zu drei Geschäftsjahre von der Körperschaftsteuer auf den Nettogewinn befreit werden. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen KMU bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. die Ausübung geförderter Tätigkeiten und die Erfüllung von Anforderungen hinsichtlich des Stammkapitals und der Beschäftigung.
Investitionsförderung durch den Board of Investment of Thailand: KMU, die bestimmte vom BOI genehmigte geförderte Aktivitäten ausüben, haben Anspruch auf zusätzliche Steueranreize und Vergünstigungen. Diese Anreize können ermäßigte Körperschaftsteuersätze, Befreiung von Einfuhrzöllen auf Maschinen und andere Vergünstigungen je nach dem spezifischen Investitionsförderungsprogramm umfassen.
Forschungs- und Entwicklungsanreize: KMU, die qualifizierte F&E-Aktivitäten ausüben, können Anspruch auf zusätzliche Steuerabzüge oder -befreiungen für entstandene F&E-Ausgaben haben. Ziel ist es, KMU zu Investitionen in Innovation und Technologieentwicklung zu ermutigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zulassungskriterien, Anforderungen und spezifischen Steueranreize für KMU je nach Faktoren wie Branche, Standort der Investition und Anreizprogramm variieren können. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden, wie das thailändische Finanzamt oder das BOI, zu konsultieren, um detaillierte Informationen und Beratung zu den spezifischen Steueranreizen für KMU in Thailand zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Ausländer dürfen in Thailand Unternehmen gründen, müssen jedoch die Vorgaben des Foreign Business Act (FBA) beachten. In den meisten Fällen ist eine thailändische Beteiligung von mindestens 51 % erforderlich. Alternativ können Investoren über das Board of Investment (BOI) bestimmte Tätigkeiten mit bis zu 100 % ausländischem Anteil durchführen, sofern sie die Förderkriterien erfüllen.
Ausländer können zwischen mehreren Strukturen wählen: der thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Company), einer Niederlassung, einer Repräsentanz oder einer Partnerschaft. Die Limited Company ist die beliebteste Option, da sie rechtlich flexibel ist und den Investitionsschutz erhöht.
Der Körperschaftssteuersatz beträgt in der Regel 20 % des Nettogewinns. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren häufig von reduzierten Sätzen oder zeitlich begrenzten Steuerbefreiungen. Zudem gelten eine Mehrwertsteuer von 7 %, Quellensteuerpflichten und gegebenenfalls branchenspezifische Abgaben.
Ja. Das Thailand Board of Investment (BOI) bietet Steuerbefreiungen, reduzierte Körperschaftssteuersätze und Zollvergünstigungen für qualifizierte Branchen, z. B. Technologie, Produktion oder Dienstleistungen. Diese Anreize können die Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit internationaler Investoren erheblich verbessern.
