Was muss man beim Zoll in Thailand anmelden?

Aktenordner mit Dokumenten – Symbol für steuerliche und rechtliche Unterlagen beim Zoll in Thailand.

Zoll in Thailand: Was Sie wissen müssen 

Die Zollbestimmungen in Thailand können sehr komplex sein, insbesondere wenn es darum geht, zu verstehen, was beim Zoll in Thailand anzumelden ist. Unabhängig davon, ob Sie in das Land einreisen oder es verlassen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zollanmeldungen, verbotene Waren und den Unterschied zwischen dem grünen und dem roten Zollkanal zu kennen. Die thailändische Zollbehörde regelt mit spezifischen Richtlinien zu persönlichen Gegenständen, Alkohol, Tabak und anderen Artikeln, was in das Land eingeführt werden darf und was nicht. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die neuen Visabestimmungen für Thailand, um Unannehmlichkeiten beim Zoll in Thailand zu vermeiden. Dieser Leitfaden enthält eine ausführliche Erklärung darüber, was Sie beim Zoll in Thailand anmelden müssen, damit Sie die thailändischen Gesetze einhalten.

Table of Contents

Was dürfen Sie ohne Anmeldung nach Thailand einführen? 

Die thailändischen Zollbestimmungen sehen vor, dass bestimmte persönliche Gegenstände ohne Zollanmeldung ins Land eingeführt werden dürfen. Es gibt jedoch Einschränkungen. Persönliche Gegenstände im Wert von bis zu 20.000 Baht dürfen zollfrei nach Thailand eingeführt werden, sofern diese Gegenstände für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht beschränkt oder verboten sind. Gemäß dem Zollgesetz B.E. 2469 müssen Gegenstände, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt werden oder diesen Wert überschreiten, deklariert werden. Darüber hinaus unterliegen bestimmte Waren wie Alkohol und Tabak besonderen Beschränkungen.

Ausführliche Zollrichtlinien finden Sie auf der offiziellen Website der thailändischen Zollbehörde.

  1. Persönliche Gegenstände: Reisende dürfen persönliche Gegenstände im Wert von bis zu 20.000 Baht ohne Anmeldung beim Zoll in Thailand einführen.
  2. Alkohol und Tabak: Nach thailändischem Recht dürfen Reisende bis zu 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak und 1 Liter Alkohol einführen, ohne diese Gegenstände beim Zoll in Thailand anmelden zu müssen. Bei Überschreitung dieser Mengen müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden und möglicherweise Zollgebühren entrichten.
  3. Sonstige Waren: Gegenstände wie Elektronikgeräte oder Schmuck müssen deklariert werden, wenn sie einen Wert von 20.000 Baht überschreiten oder für gewerbliche Zwecke bestimmt sind. Wenn Sie häufig mit wertvollen Geräten nach Thailand reisen, sollten Sie diese als Wiedereinfuhr registrieren, um Zollgebühren beim Zoll in Thailand zu vermeiden.

Was muss beim Zoll in Thailand angemeldet werden? 

Bei der Ankunft in Thailand müssen alle Waren, die die zulässigen Mengen an persönlichen Gegenständen, Alkohol und Tabak überschreiten, beim Zoll in Thailand angemeldet werden. Die Zollabfertigung in Thailand erfolgt über zwei Kanäle: den grünen Kanal und den roten Kanal.

Verbotene und beschränkte Waren in Thailand 

Thailand hat strenge Vorschriften für bestimmte Waren, die nicht in das Land eingeführt oder aus dem Land ausgeführt werden dürfen. Gemäß dem Zollgesetz B.E. 2469 gehören zu diesen verbotenen Waren:

  1. Illegale Drogen: Der Besitz von Drogen wird in Thailand streng bestraft, und die Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln ist strengstens verboten.
  2. Pornografisches Material: Als pornografisch eingestufte Materialien sind in Thailand nicht erlaubt, und ihre Mitführung kann zur Beschlagnahmung und zu strafrechtlichen Sanktionen führen.
  3. Gefälschte Waren: Das thailändische Recht verbietet auch die Ein- und Ausfuhr von gefälschten Waren. Reisende, bei denen gefälschte Artikel gefunden werden, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Geldstrafen und die Beschlagnahmung der Waren.
  4. Tierische Produkte und Wildtiere: Gemäß dem Gesetz zur Erhaltung und zum Schutz wildlebender Tiere B.E. 2535 ist die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Tierarten und Wildtierprodukte ohne entsprechende Genehmigung verboten. Dazu gehören Elfenbein, Tierhäute und andere geschützte Arten.

Der grüne und der rote Kanal in Thailand

Grüner Kanal: Dieser ist für Passagiere, die nichts zu verzollen haben. Wenn Sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen für persönliche Gegenstände, Alkohol und Tabak befinden und keine beschränkten oder verbotenen Waren mit sich führen, können Sie den grünen Kanal passieren, ohne für eine Zollkontrolle anzuhalten.

Roter Kanal: Wenn Sie Waren zu deklarieren haben, z. B. Gegenstände, die den Grenzwert von 20.000 Baht überschreiten, oder verbotene und beschränkte Gegenstände, müssen Sie den roten Kanal passieren. Sie müssen ein Zollanmeldungsformular ausfüllen, und Ihre Waren können kontrolliert werden. Gegenstände, die die zulässigen Grenzwerte für Alkohol und Tabak überschreiten, müssen ebenfalls hier deklariert werden.

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Was dürfen Sie aus Thailand ausführen? 

Bei der Ausreise aus Thailand müssen Reisende bestimmte Waren beim Zoll in Thailand anmelden, wenn sie bestimmte Werte überschreiten oder unter verbotene Kategorien fallen. Das thailändische Gesetz schreibt vor, dass Folgendes vor der Ausreise angemeldet werden muss:

  1. Schmuck und Edelmetalle: Wenn Sie in Thailand Schmuck oder Edelmetalle gekauft haben, insbesondere hochwertige Gegenstände, müssen Sie diese unbedingt anmelden. Sie müssen die Kaufbelege als Nachweis für den Kauf aufbewahren und die Waren beim Zoll in Thailand anmelden.
  2. Kulturgüter: Das Gesetz über antike Denkmäler, Antiquitäten, Kunstgegenstände und nationale Museen B.E. 2504 verbietet die Ausfuhr bestimmter Kulturgüter ohne Genehmigung des Kulturministeriums. Reisende, die versuchen, solche Gegenstände ohne Genehmigung auszuführen, müssen mit schweren Strafen rechnen.
  3. Währungsbeschränkungen: Die thailändischen Zollbestimmungen beschränken den Betrag an Bargeld, der ins Land ein- und ausgeführt werden darf. Gemäß dem Devisenkontrollgesetz B.E. 2485 dürfen Reisende nicht mehr als 50.000 Baht in bar aus dem Land ausführen, ohne dies zu deklarieren.

So deklarieren Sie Waren beim Zoll in Thailand 

  1. Identifizieren Sie zu deklarierende Waren: Bevor Sie den Zollbereich betreten, prüfen Sie, ob die von Ihnen mitgeführten Waren die zulässigen Freigrenzen überschreiten.
  2. Begeben Sie sich zum roten Kanal: Wenn Ihre Waren die Freigrenzen überschreiten oder unter die eingeschränkten Kategorien fallen, begeben Sie sich bei Ihrer Ankunft zum roten Kanal. Der grüne Kanal ist nur für Reisende, die nichts anzumelden haben. Die Wahl des richtigen Kanals ist wichtig, um Strafen zu vermeiden.
  3. Füllen Sie das Zollanmeldeformular aus: Holen Sie sich am roten Kanal ein Zollanmeldeformular. In diesem Formular müssen Sie alle Waren auflisten, die die zulässigen Freigrenzen überschreiten oder zollpflichtig sind. Möglicherweise werden Sie gebeten, Angaben wie die Beschreibung, Menge und den Wert der Waren zu machen. Achten Sie darauf, dass das Formular korrekt ausgefüllt ist, um Komplikationen zu vermeiden.
  4. Reichen Sie die Unterlagen ein: Legen Sie zusammen mit dem Zollanmeldungsformular alle Belege vor, wie Rechnungen, Quittungen oder Bescheinigungen für beschränkte Waren (z. B. Kulturgüter oder tierische Erzeugnisse). Diese Unterlagen sind für die Überprüfung des Wertes und der Rechtmäßigkeit der von Ihnen ein- oder ausgeführten Waren von entscheidender Bedeutung.
  5. Zollkontrolle: Ein Zollbeamter prüft Ihre Zollanmeldung und kontrolliert die Waren. Je nach Art der Waren kann er eine physische Untersuchung durchführen, um die angegebenen Informationen zu überprüfen.
  6. Berechnung von Zöllen und Steuern: Falls zutreffend, berechnet der Zollbeamte die Zölle und Steuern auf der Grundlage des Warenwerts.
  7. Bezahlung: Sie müssen die Zölle und Steuern beim Zollamt entweder in bar oder mit Kreditkarte bezahlen. Sie erhalten eine Quittung für Ihre Unterlagen.
  8. Freigabe und Auslieferung der Waren: Sobald die Zahlung erfolgt ist, werden Ihre Waren vom Zoll in Thailand freigegeben und Sie können sie abholen. Bewahren Sie alle Quittungen und Unterlagen für den Fall späterer Rückfragen auf.

Konsequenzen einer unterlassenen Zollanmeldung in Thailand 

Die unterlassene Zollanmeldung von Waren in Thailand, insbesondere von Waren, die die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten oder unter bestimmte Beschränkungen fallen, kann schwerwiegende Folgen haben. Nach thailändischem Recht können nicht deklarierte Waren beschlagnahmt werden, und Reisende können mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden. Bei hochwertigen Waren oder verbotenen Gegenständen können die Folgen besonders hart sein.

  1. Beschlagnahme: Alle nicht deklarierten Waren, die bei Zollkontrollen gefunden werden, können beschlagnahmt werden. Dazu gehören beispielsweise Elektronikgeräte, Luxusgüter und übermäßige Mengen an Alkohol oder Tabak.
  2. Geldstrafen und Strafen: Reisende, die Waren nicht anmelden, können gemäß dem Zollgesetz B.E. 2469 mit Geldstrafen belegt werden, die sich nach dem Wert und der Art der nicht angemeldeten Gegenstände richten.
  3. Freiheitsstrafe: In extremen Fällen, wie z. B. bei Schmuggel oder dem Versuch, verbotene Gegenstände wie Drogen einzuführen, können Reisende mit Freiheitsstrafen rechnen.

Fazit 

Es ist wichtig zu wissen, was bei der Zollabfertigung in Thailand anzugeben ist, um eine reibungslose und legale Ein- oder Ausreise zu gewährleisten. Die Unterscheidung zwischen dem grünen und dem roten Kanal sowie die Kenntnis der verbotenen und beschränkten Waren helfen Ihnen, die thailändischen Zollgesetze einzuhalten. Durch die korrekte Angabe von Waren und das Verständnis der Strafen bei Nichtbeachtung können Reisende rechtliche Komplikationen vermeiden und ihren Aufenthalt in Thailand unbeschwert genießen. Die Beratung durch einen Anwalt kann dazu behilflich sein.

Häufig gestellte Fragen 

Alle Waren, die den Wert von 20.000 Baht überschreiten, sowie beschränkte oder verbotene Artikel wie Schmuck, Elektronik, Alkohol oder Tabak über den Freigrenzen müssen angemeldet werden.

Der grüne Kanal ist für Reisende ohne anzumeldende Waren. Der rote Kanal ist für Reisende mit Waren über den Freigrenzen oder mit beschränkten Gegenständen, die deklariert werden müssen.

Nicht deklarierte Waren können beschlagnahmt werden. Zudem drohen hohe Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen, etwa bei Schmuggel oder Drogenbesitz.

Reisende dürfen maximal 50.000 Baht in bar ausführen, ohne eine Deklaration vorzunehmen. Beträge darüber müssen beim Zoll in Thailand angemeldet werden.