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Deutsch-Thai Hochzeit in Thailand
Die Ehe in Thailand stellt eine heilige Verbindung dar, die von Traditionen durchdrungen ist, die tief in der Kultur des Landes verwurzelt sind. In den letzten Jahren haben wir einen erheblichen Anstieg der Zahl der deutsch-thailändischen Mischehen beobachtet, die in Thailand geschlossen wurden. Dieser Trend verdeutlicht die zunehmende Vielfalt der Ehen. Er zeigt auch die Anziehungskraft, die das Land des Lächelns auf Ausländer ausübt.
Die Eheschließung als internationales Paar ist jedoch mit rechtlichen Schwierigkeiten verbunden. Das Zusammentreffen verschiedener Kulturen, Gesetze und Rechtssysteme macht die Planung und Durchführung einer harmonischen Feier komplexer. Daher ist ein solider rechtlicher Rahmen von entscheidender Bedeutung, um den Erfolg und die Rechtmäßigkeit Ihrer Hochzeit in Thailand zu gewährleisten.
Table des matières
◊ Wie ist das Rechtssystem in Bezug auf die Deutsch-Thai-Hochzeit in Thailand?
Unter der Rechtsordnung Thailands wird die Ehe im thailändischen Zivil- und Handelsgesetz in den Abschnitten 1435 bis 1535 behandelt. Sowie für andere verwandte Gesetze und Vorschriften. Die Kenntnis des Gesetzes, das die Bestimmungen über den Güterstand in Thailand regelt, ist für Paare relevant, die ihre Ehe in diesem Land beenden möchten.
Das Rechtssystem in Thailand basiert auf dem Zivilrecht, das stark vom Roman-Gensen-Gesetz beeinflusst ist. Mit anderen Worten: Thailand hat das auf das eheliche Güterrecht anwendbare System des bürgerlichen Rechts ausgeschlossen. Folglich ist die Rechtsprechung in Thailand weniger häufig als die Gesetzestexte. Nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch löst das Gerichtssystem einen Streitfall, der unter Bezugnahme auf ein Familienverhältnis entsteht.
◊ Welche Gesetze gelten für die deutsche Thai-Hochzeit in Thailand?
Die für die Eheschließung in Thailand geltenden Gesetze werden durch das thailändische Zivilgesetzbuch, das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch und andere Vorschriften und Gesetze zu Heiratsverfahren und Eherechten geregelt . Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie sich über die für die Eheschließung in Thailand geltenden Gesetze merken sollten :
- Gesetzliches Heiratsalter: Das gesetzliche Heiratsalter in Thailand beträgt 17 Jahre. Für Personen zwischen 17 und 20 Jahren ist für die Eheschließung jedoch die schriftliche Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Freie und gegenseitige Zustimmung: Eine Ehe in Thailand muss auf der freien und gegenseitigen Zustimmung beider Parteien beruhen. Erzwungene oder arrangierte Ehen gegen den Willen einer oder beider Parteien werden vom thailändischen Gesetz nicht berücksichtigt.
- Registrierung der Ehe: Die Ehe muss beim Ampheo, dem Standesamt , in Anwesenheit von Zeugen und einem Registrierungsbeamten registriert werden. Nach der Eintragung der Ehe wird eine Heiratsurkunde ausgestellt.
- Erforderliche Dokumente: Ausländer, die in Thailand heiraten möchten, müssen in der Regel bestimmte Dokumente vorlegen. Wie z. B. einen Reisepass, eine Ledigkeitsbescheinigung oder die Heiratsfähigkeit, die normalerweise von ihrer Botschaft ausgestellt wird, eine offizielle Übersetzung der Originale etc.
- Internationale Anerkennung: In Thailand geschlossene Ehen werden in der Regel auch im Ausland anerkannt. Es ist jedoch ratsam, die Bedürfnisse und Anforderungen des Wohnsitzlandes zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ehe auch international anerkannt wird.
- Eheschließungzwischen ausländischen Staatsangehörigen: Beide Parteien können heiraten und die Regeln befolgen, die den thailändischen Gesetzen entsprechen. Es ist jedoch auch möglich, dass sie heiraten und die Gesetze ihres Heimatlandes befolgen.
- Heirat zwischen ausländischen und thailändischen Staatsangehörigen: Die Ehe wird nach thailändischem Recht eingetragen und muss auch die entsprechenden Gesetze beachten.
Es ist zu beachten, dass sich Gesetze und Vorschriften ändern können. Daher wird empfohlen, die Behörden oder einen auf Eherecht spezialisierten Anwälte in Thailand zu konsultieren, um aktuelle und auf die jeweilige Situation zugeschnittene Informationen zu erhalten.
◊ Welche Formalitäten sind bei einer Hochzeit in Thailand zu erledigen?
Der bürokratische Aufwand für eine deutsch-thailändische Hochzeit in Thailand kann je nach Nationalität der Eheleute unterschiedlich sein. Aber auch von der Provinz, in der die Hochzeit gefeiert wird. Hier sind die allgemeinen Schritte für Eheschließungen zwischen ausländischen und thailändischen Staatsangehörigen:
- Schritt 1. Erhalt einer Ledigkeitsbescheinigung: Staatsangehörige ausländischer Länder müssen bei ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat in Thailand eine Ledigkeitsbescheinigung beantragen . Dies wird als Heiratsfähigkeitsbescheinigung bezeichnet. Dieses Dokument bescheinigt, dass eine Person nicht verheiratet ist oder dass eine frühere Ehe im Falle einer Scheidung aufgelöst wurde.
- Schritt 2. Übersetzung und Beglaubigung: Die Ledigkeitsbescheinigung muss von einem zugelassenen Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden. Anschließend muss die Bescheinigung von der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat im Herkunftsland des ausländischen Staatsangehörigen legalisiert werden.
- Schritt 3. Eidesstattliche Erklärung: Die Braut und der Bräutigam müssen das Bezirksamt, in dem sie heiraten wollen, aufsuchen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass es keine Hindernisse für ihre Heirat gibt.
- Schritt 4. Eintragung der Eheschließung: Die Eheschließung muss im Amphoe im Beisein von Zeugen und einem Registrierungsbeamten eingetragen werden. Sobald die Ehe eingetragen ist, wird eine Heiratsurkunde ausgestellt.
- Schritt 5. Wenn einer der Ehepartner minderjährig ist: Wenn es einen zukünftigen Ehepartner gibt, der zwischen 17 und 20 Jahre alt ist, muss ein Elternteil oder ein Vormund anwesend sein, um seine Zustimmung zur Eheschließung zu geben.
- Schritt 6. Internationale Anerkennung: Damit die Ehe im Ausland anerkannt wird, kann eine Heiratsurkunde übersetzt und in der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, beglaubigt werden.
Bitte beachten Sie, dass einige Provinzen in Thailand spezielle Anforderungen für die Eheschließung haben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes in Thailand in Verbindung zu setzen. Aber auch die örtlichen Behörden, um Informationen für Ihre besondere Situation, aber auch über den Ort der Eheschließung zu erhalten. Auch ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt in Thailand kann Ihnen helfen, den administrativen und rechtlichen Prozess der Eheschließung zu verstehen.
◊ Welche Verfahren müssen Sie vor der Eheschließung befolgen?
Vor und nach einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen sind verschiedene Formalitäten zu erfüllen. Dies ist zwingend erforderlich, wenn Sie möchten, dass die Verbindung der Mitglieder des Paares von den deutschen Behörden rechtlich anerkannt wird.
Gemäß Artikel 171-2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist es Pflicht, vor der Eheschließung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit eine öffentliche Bekanntmachung (Publication des bans) durchzuführen.
Das bedeutet, dass die geplante Eheschließung mindestens zehn Tage lang in der deutschen Botschaft oder im deutschen Konsulat für Paare und im Rathaus des Ehepartners ausgehängt werden muss, wenn ihre Wohnadressen in einem anderen Land liegen. Dies alles geschieht, nachdem Sie online einen Termin bei der Botschaft vereinbart haben, um den Antrag auf Veröffentlichung einzureichen.
Zehn Tage nach der Veröffentlichung der Heiratsannoncen und wenn es keine Einwände von Dritten gibt, stellen die französischen Behörden dann ein Ehefähigkeitszeugnis aus . Damit wird festgestellt, ob die geplante Eheschließung alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt.
Die Veröffentlichung des Eheversprechens und die Ausstellung des CCAM ist somit für alle deutsch-thailändischen Ehen in Thailand, die in Deutschland anerkannt werden wollen, obligatorisch. Deutsch-thailändische Ehen, die in Frankreich, bei der Botschaft oder dem Konsulat oder bei einer ausländischen Behörde gültig sein wollen, müssen diese Veröffentlichung durchlaufen.
Schließlich verlangen die thailändischen Behörden von einem deutschen Staatsbürger, dass er ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegt, um seine Ehe auf thailändischem Boden schließen zu können, egal ob zwischen einem deutschen Mann und einer deutschen Frau oder einem Deutschen mit einem Thai oder einer anderen Nationalität.
◊ Welche Dokumente müssen Sie einreichen?
Für alle seine aus Deutschland stammenden Belege wird von den thailändischen Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
- Beglaubigte Zivilurkunde in Thailand
- Personalausweis oder Reisepass
- Von der thailändischen Botschaft ausgestellte Formulare.
- Geburtsurkunde, bei thailändischen Staatsangehörigen muss diese ins Französische übersetzt werden.
- Wohnsitznachweis oder blaues Sparbuch für thailändische Staatsangehörige.
Am Ende der Verwaltungsverfahren und sobald die Ehe akzeptiert und anerkannt wurde, erhalten die Eheleute ein Familienbuch. Ebenso eine Heiratsurkunde.
◊ Wie wichtig sind deutsch-thailändische Eheverträge in Thailand?
In Thailand werden traditionell Eheverträge zwischen Paaren geschlossen, die alle rechtlichen und finanziellen Aspekte ihrer Verbindung regeln möchten. Diese Art von Vereinbarung ermöglicht es den zukünftigen Ehepartnern, ihre Rechte und Pflichten festzulegen und gleichzeitig eine Reihe von Bestimmungen festzulegen, die im Falle einer Auflösung oder eines Todesfalls zu beachten sind. Diese Art der Vereinbarung bietet den Eheleuten ein hohes Maß an Flexibilität und Rechtssicherheit, da sie die Bedingungen ihrer Beziehung gemäß den geäußerten Wünschen individuell gestalten können . So können die Ehepartner Vereinbarungen zu Themen wie Eigentum, Finanzen, Erbrecht oder im Falle einer Scheidung treffen.
◊ Welche verschiedenen ehelichen Güterstände gibt es?
Im Königreich Thailand gibt es verschiedene eheliche Güterstände, die bestimmen, wie das Vermögen verwaltet, aber auch zwischen den Ehepartnern während der Ehe und im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls aufgeteilt wird. Die in Thailand am häufigsten verwendeten Güterstände sind :
Der gesetzliche Güterstand in Thailand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Nach den Bestimmungen des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches wird das Vermögen jedes Ehepartners in zwei verschiedene Kategorien eingeteilt, nämlich in „Sin Suan Tua“ und „Sin Somros“.
Bei Ungewissheit darüber, ob ein Vermögenswert zu einer dieser Kategorien gehört, wird gemäß Abschnitt 1474 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs durch die gesetzliche Vermutung festgelegt, dass der Vermögenswert als zur Kategorie der „Sin Somros“ gehörend betrachtet wird.